Ein französisches Gericht hat Plagiatsvorwürfe gegen die R&B-Sängerin Rihanna abgeschmettert. Der amerikanische Designer James Clar hatte der 28-jährigen Sängerin vorgeworfen, in einem Videoclip eine seiner Kunstinstallationen nachgeahmt zu haben und fünf Millionen Euro Schadenersatz gefordert.
Auch Rihannas Forderung nach Schadenersatz wies das Gericht ab
Stein des Anstoßes ist das Video zu Rihannas 2010 erschienenem Song "Rockstar 101". Dort ist kurz eine Installation aus Leuchtstoffröhren und Draht mit den Wörtern "rock" und "star" zu sehen. Clar sah daran eine Imitation seiner 2006 geschaffenen Installation "You and me", in der zwei Wörter aus dem gleichen Material und in identischer Anordnung gezeigt werden.
Das sah das Gericht in Paris aber anders und wies die Klage am Donnerstag ab: Es gebe zwar Ähnlichkeiten zwischen beiden Werken, die Unterschiede überwögen aber. Clars Installation "You and me" sei ein auf Dauer angelegtes Kunstwerk und spreche von einer Beziehung zwischen zwei Menschen, während der Schriftzug "Rock Star" zu Beginn von Rihannas Video vergänglich sei und nur eine einzige Person glorifiziere. Beide Werke arbeiten mit Leuchtstoffröhren, die zum Teil in der Luft hängen. Das Gericht wies zugleich Rihannas Forderung nach 100.000 Euro Schadenersatz wegen Verfahrensmissbrauch zurück. dpa, AFP