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Polen: Baby kommt mit mehr als drei Promille zur Welt und stirbt

Polen

Baby kommt mit mehr als drei Promille zur Welt und stirbt

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    Ein Baby ist in Polen mit mehr als drei Promille im Blut und schweren genetischen Fehlbildungen zur Welt gekommen. Die Mutter war bei der Geburt betrunken.
    Ein Baby ist in Polen mit mehr als drei Promille im Blut und schweren genetischen Fehlbildungen zur Welt gekommen. Die Mutter war bei der Geburt betrunken. Foto: Arne Dedert, dpa (Symbol)

    Ein Baby ist in Polen mit mehr als drei Promille im Blut und schweren genetischen Fehlbildungen zur Welt gekommen und gut drei Wochen nach der Geburt gestorben. "Die Leiche des Kindes wird heute obduziert", sagte ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Warschau. 

    Das Baby kam nach polnischen Medienberichten am 23. Dezember in einem Krankenhaus in Nowy Dwor Mazowiecki bei Warschau zur Welt. Die Mutter war mit dem Rettungswagen dort eingeliefert worden, weil in der 28. Schwangerschaftswoche die Wehen einsetzten. "Sowohl die 44-jährige Mutter als auch das Neugeborene hatten mehr als 3,2 Promille Alkohol im Blut", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Es war demnach eine natürliche Geburt, das Frühchen wog aber nur etwas mehr als 1300 Gramm. 

    Mediziner kämpften um das Leben des Frühchens

    Das Baby wurde von Nowy Dwor Mazowiecki in die spezialisierte Abteilung eines Krankenhauses in Warschau gebracht. Mehr als drei Wochen kämpfen Ärzte und Schwester dort um das Leben des Kleinen. Vergeblich.  

    Die 44-jährige Mutter ließ sich nach kurzer Zeit aus dem Krankenhaus entlassen. Sie wurde von der Polizei und der Staatsanwaltschaft verhört. Sie sei geständig und mittlerweile wieder auf freiem Fuß, da sie einen festen Wohnsitz habe, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. 

    Von der gerichtsmedizinischen Untersuchung erhoffen sich die Ermittler nun Klarheit über die Todesursache. "Juristisch gesehen ist das ein ungewöhnlicher und komplizierter Fall", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Bei einer 44-Jährigen müsse man grundsätzlich von einer Risikoschwangerschaft ausgehen. Die medizinischen Sachverständigen sollen klären, ob die genetischen Defekte des Babys oder der hohe Alkoholpegel letztendlich zum Tod des Kindes geführt haben. Davon hänge ab, welchen Tatbestand die Staatsanwaltschaft der Frau überhaupt vorwerfen könne. Bis zum Tod des Kindes waren die Ermittler von schwerer Körperverletzung ausgegangen. Dafür würden der Frau bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen. (dpa)

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