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Plagiat: Elektroband "Kraftwerk" klagt erfolgreich gegen Setlur-Song

Plagiat

Elektroband "Kraftwerk" klagt erfolgreich gegen Setlur-Song

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    Die Mitglieder der Gruppe "Kraftwerk" gelten als deutsche Pioniere der elektronischen Musik.
    Die Mitglieder der Gruppe "Kraftwerk" gelten als deutsche Pioniere der elektronischen Musik. Foto: dpa

    "Nur mir" - so heißt ein Song, den die Frankfurter Sängerin Sabrina Setlur 1997 eingesungen hat. Nun darf er nicht mehr verkauft werden. Denn der jahrelange Urheberrechtsstreit zwischen den Komponisten Moses Pelham und Martin Haas auf der einen und der Gruppe Kraftwerk auf der anderen Seite um den Song ist vorerst zugunsten von

    Setlur selbst hatte den Song lediglich interpretiert und war nicht an dem Rechtsstreit beteiligt.

    Kraftwerk hatte 2004 erfolgreich vor dem Landgericht Hamburg behauptet, dass der Hip-Hop-Song eine etwa zwei Sekunden lange Sequenz aus ihrem Lied "Metall auf Metall" (1977) unerlaubt elektronisch kopiert ("gesampelt") und fortlaufend unterlegt. Auf die Revision der beklagten Komponisten Pelham und Haas hob der Bundesgerichtshof (BGH) 2008 das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zurück an das OLG.   

    Nach der Zurückweisung hat das OLG im Urteil vom Mittwoch abermals die Berufung gegen das Landgerichtsurteil zurückgewiesen. Die beklagten Komponisten könnten sich nicht auf das Recht zur freien Benutzung berufen, weil sie in der Lage gewesen wären, die gesampelte Sequenz selbst herzustellen, hieß es in der Begründung des Senats.  

    Sachverständigen gelingt Herstellung gleichwertiger Sequenzen   

    Zu diesem Ergebnis waren zwei Sachverständige im Verlauf des jüngsten Verfahrens gekommen. Ihnen war es gelungen, unter "Verwendung bereits 1997 erhältlicher Synthesizern und selbst aufgenommener Hammerschlägen auf Metallschubkarren und Zinkregalen den kopierten Rythmusfolgen gleichwertige Seqenzen herzustellen". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG hat die Revision zum BGH zugelassen. Es bedürfe "weiter höchstrichterlicher Klärung, welche Maßstäbe für die Möglichkeit der Eigenherstellung von Tonaufnahmen gelten, bevor auf fremde Tonaufnahmen ohne Einwilligung des Rechteinhabers zurückgegriffen werden könne". (dapd)

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