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Pistorius-Prozess: Pistorius legt Rechtsmittel gegen Mord-Berufungsprozess ein

Pistorius-Prozess

Pistorius legt Rechtsmittel gegen Mord-Berufungsprozess ein

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    Oscar Pistorius will nicht, dass ihm erneut der Prozess gemacht wird. Er hat Rechtsmittel eingelegt.
    Oscar Pistorius will nicht, dass ihm erneut der Prozess gemacht wird. Er hat Rechtsmittel eingelegt. Foto: Herman Verwe, dpa (Archivfoto)

    Der südafrikanische Paralympics-Star Oscar Pistorius wehrt sich gegen eine drohende Neuauflage seines Prozesses. Die Staatsanwaltschaft will in einem Berufungsverfahren erreichen, dass der beinamputierte Sprinter wegen Mordes verurteilt wird. Die Anwälte des 28-Jährigen haben rechtliche Schritte gegen die Zulassung eines Berufungsverfahrens eingelegt, sagte eine Sprecherin der Familie, Anneliese Burgess, am Dienstag.

    Pistorius wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

    Der Fall Pistorius - eine Chronologie

    14. Februar 2013: Steenkamps Leiche wird in Pistorius' Wohnung gefunden. Der Sportler hatte die 29-Jährige durch die geschlossene Toilettentür mit vier Schüssen aus einer seiner Schusswaffen getötet. Er wird festgenommen.

    15. Februar 2013: Bei einem ersten Gerichtstermin, bei dem Pistorius Mord an seiner Freundin zur Last gelegt wird, bestreitet er den Mordvorwurf.

    19. Februar 2013: Pistorius macht geltend, er habe hinter der Toilettentür einen Einbrecher vermutet und "furchtbare Angst" gehabt.

    22. Februar 2013: Pistorius wird gegen eine Kaution von umgerechnet 75.000 Euro freigelassen.

    März 2014: Zum Prozessauftakt sagt eine Zeugin aus, sie habe in der Tatnacht "schreckliche Schreie" einer Frau und Schüsse gehört. Pistorius übergibt sich bei der Verlesung des Autopsieberichts.

    April 2014: Pistorius beginnt seine Aussage mit einer Entschuldigung bei Steenkamps Familie. Immer wieder bricht er im Kreuzverhör in Tränen aus und verwickelt sich auch in Widersprüche.

    30. Juni 2014: Nach sechswöchiger Pause, in der sich Pistorius psychiatrischen Untersuchungen unterziehen muss, erklären drei Psychiater und ein Psychologe, dass der Angeklagte zur Tatzeit voll schuldfähig war.

    11. September 2014: Richterin Thokozile Masipa spricht Pistorius von den Vorwürfen des Mordes und des Totschlages frei.

    12. September 2014: Pistorius wird wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässigen Waffengebrauchs in einem Fall schuldig gesprochen.

    21. Oktober 2014: Das Strafmaß wird verkündet: maximal fünf Jahre Gefängnis. Pistorius muss seine Haft sofort antreten.

    10. Dezember 2014: Die Berufung wird zugelassen.

    19. Oktober 2015: Pistorius wird auf Bewährung und unter Auflagen vorzeitig aus der Haft in den Hausarrest entlassen.

    3. November 2015: Im Berufungsverfahren fordert die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Mordes

    3. Dezember 2015: Pistorius wird wegen Mordes schuldig gesprochen, der Fall wird an die Vorinstanz zurückverwiesen.

    3. März 2016: Das Verfassungsgericht weist eine Beschwerde des Sportlers gegen den Schuldspruch zurück.

    6. Juli 2016: Pistorius wird zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Er tritt seine Strafe sofort an. Sowohl Anklage als auch Verteidigung können Berufung gegen das Strafmaß einlegen.

    Pistorius wurde im vergangenen Jahr wegen tödlicher Schüsse auf seine Freundin Reeva Steenkamp wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft bemühte sich seither erfolgreich um die Eröffnung eines Berufungsverfahrens. Sie will ihn wegen Mordes verurteilt sehen. Eine Anhörung zur Überprüfung der Zulassung der Berufung werde am 13. März stattfinden, sagte Burgess.

    Pistorius hatte Steenkamp am Valentinstag 2013 mit vier Schüssen durch eine geschlossene Badezimmertür getötet. Der Paralympics-Star beteuert, er habe einen Einbrecher im Haus vermutet. Nach dem gegenwärtigen Strafmaß könnte der frühere Superstar schon nach zehn Monaten aus dem Gefängnis entlassen und unter Hausarrest gestellt werden. dpa

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