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Pistorius-Prozess: Oscar Pistorius wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen

Pistorius-Prozess

Oscar Pistorius wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen

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    Da das Gericht ihn nicht wegen Mordes verurteilt, entgeht Oscar Pistorius der Höchststrafe.
    Da das Gericht ihn nicht wegen Mordes verurteilt, entgeht Oscar Pistorius der Höchststrafe. Foto: Phill Magakoe (dpa)

    Bereits am Donnerstag hatte Masipa einen Mord oder Totschlag ausgeschlossen. Für die Staatsanwaltschaft ist das eine Niederlage. Aus Sicht der Anklage tötete Pistorius (27) seine Freundin Steenkamp (29) absichtlich, als er in der Nacht zum Valentinstag 2013 in seinem Haus durch eine geschlossene Tür schoss.

    Oscar Pistorius hat die Schüsse nie bestritten

    Der beinamputierte Paralympics-Star hat die Schüsse nie bestritten. Er argumentiert aber, hinter der geschlossenen Toilettentür einen Fremden vermutet und aus Panik vor dem vermeintlichen Einbrecher geschossen zu haben.

    Die Richterin legte das Strafmaß wie erwartet noch nicht fest. Es wird möglicherweise erst in einigen Wochen bekanntgegeben. In der Zwischenzeit können Staatsanwaltschaft und Verteidigung Gründe entweder für ein besonders hartes Urteil oder für mildernde Umstände vorlegen. 

    Masipa widmete sich am Freitag auch anderen Waffenvergehen. In zwei Fällen wurde Pistorius von den Vorwürfen freigesprochen. Schuldig sprach die Richterin ihn wegen eines Schuss-Vorfalls in einem Restaurant.

    Mit Fassung hat Oscar Pistorius den Schuldspruch aufgenommen. Der Verurteilte zeigte am Freitag kaum eine Regung. Nach Verlesung des Urteils schien er sich stattdessen leicht vor Richterin Thokozile Masipa zu verbeugen. Am Vortag hatte er wiederholt im Gerichtssaal geweint.

    Strafmaß gegen Pistorius wird am 13. Oktober verkündet

    Der Fall Pistorius - eine Chronologie

    14. Februar 2013: Steenkamps Leiche wird in Pistorius' Wohnung gefunden. Der Sportler hatte die 29-Jährige durch die geschlossene Toilettentür mit vier Schüssen aus einer seiner Schusswaffen getötet. Er wird festgenommen.

    15. Februar 2013: Bei einem ersten Gerichtstermin, bei dem Pistorius Mord an seiner Freundin zur Last gelegt wird, bestreitet er den Mordvorwurf.

    19. Februar 2013: Pistorius macht geltend, er habe hinter der Toilettentür einen Einbrecher vermutet und "furchtbare Angst" gehabt.

    22. Februar 2013: Pistorius wird gegen eine Kaution von umgerechnet 75.000 Euro freigelassen.

    März 2014: Zum Prozessauftakt sagt eine Zeugin aus, sie habe in der Tatnacht "schreckliche Schreie" einer Frau und Schüsse gehört. Pistorius übergibt sich bei der Verlesung des Autopsieberichts.

    April 2014: Pistorius beginnt seine Aussage mit einer Entschuldigung bei Steenkamps Familie. Immer wieder bricht er im Kreuzverhör in Tränen aus und verwickelt sich auch in Widersprüche.

    30. Juni 2014: Nach sechswöchiger Pause, in der sich Pistorius psychiatrischen Untersuchungen unterziehen muss, erklären drei Psychiater und ein Psychologe, dass der Angeklagte zur Tatzeit voll schuldfähig war.

    11. September 2014: Richterin Thokozile Masipa spricht Pistorius von den Vorwürfen des Mordes und des Totschlages frei.

    12. September 2014: Pistorius wird wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässigen Waffengebrauchs in einem Fall schuldig gesprochen.

    21. Oktober 2014: Das Strafmaß wird verkündet: maximal fünf Jahre Gefängnis. Pistorius muss seine Haft sofort antreten.

    10. Dezember 2014: Die Berufung wird zugelassen.

    19. Oktober 2015: Pistorius wird auf Bewährung und unter Auflagen vorzeitig aus der Haft in den Hausarrest entlassen.

    3. November 2015: Im Berufungsverfahren fordert die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Mordes

    3. Dezember 2015: Pistorius wird wegen Mordes schuldig gesprochen, der Fall wird an die Vorinstanz zurückverwiesen.

    3. März 2016: Das Verfassungsgericht weist eine Beschwerde des Sportlers gegen den Schuldspruch zurück.

    6. Juli 2016: Pistorius wird zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Er tritt seine Strafe sofort an. Sowohl Anklage als auch Verteidigung können Berufung gegen das Strafmaß einlegen.

    Das Strafmaß gegen Oscar Pistorius wird am 13. Oktober verkündet. Dies teilte Richterin Thokozile Masipa am Freitag in Pretoria mit. Zuvor hatte sie den südafrikanischen Sprintstar der fahrlässigen Tötung und des fahrlässigen Waffengebrauchs in einem Fall schuldig gesprochen. Bis zur Verkündung des Strafmaßes bleibt der 27-Jährige nach Angaben der Richterin weiterhin gegen Auflagen in Freiheit. dpa /afp

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