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Pistorius-Prozess: Oscar Pistorius muss fünf Jahre ins Gefängnis

Pistorius-Prozess

Oscar Pistorius muss fünf Jahre ins Gefängnis

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    Wie wird Oscar Pistorius für die fahrlässige Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp bestraft?
    Wie wird Oscar Pistorius für die fahrlässige Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp bestraft? Foto: Marco Longari afp

    Wegen der fahrlässigen Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp ist Südafrikas Paralympics-Star Oscar Pistorius zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Richterin Thokozile Masipa verkündete das Strafmaß am Dienstag in Pretoria. Außerdem verurteilte sie Pistorius zu drei Jahren Haft wegen rücksichtsloser Benutzung einer Waffe. Dieser Teil der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

    Beide Seiten können gegen die Entscheidung noch Berufung einlegen. Sie haben dafür bis zu zwei Wochen Zeit. Ein Berufungsverfahren würde die Vollstreckung der Gefängnissrafe bis zur Entscheidung durch das Oberste Gericht Südafrikas aussetzen.  

    Reeva Steenkamp fahrlässig getötet

    Der Fall Pistorius - eine Chronologie

    14. Februar 2013: Steenkamps Leiche wird in Pistorius' Wohnung gefunden. Der Sportler hatte die 29-Jährige durch die geschlossene Toilettentür mit vier Schüssen aus einer seiner Schusswaffen getötet. Er wird festgenommen.

    15. Februar 2013: Bei einem ersten Gerichtstermin, bei dem Pistorius Mord an seiner Freundin zur Last gelegt wird, bestreitet er den Mordvorwurf.

    19. Februar 2013: Pistorius macht geltend, er habe hinter der Toilettentür einen Einbrecher vermutet und "furchtbare Angst" gehabt.

    22. Februar 2013: Pistorius wird gegen eine Kaution von umgerechnet 75.000 Euro freigelassen.

    März 2014: Zum Prozessauftakt sagt eine Zeugin aus, sie habe in der Tatnacht "schreckliche Schreie" einer Frau und Schüsse gehört. Pistorius übergibt sich bei der Verlesung des Autopsieberichts.

    April 2014: Pistorius beginnt seine Aussage mit einer Entschuldigung bei Steenkamps Familie. Immer wieder bricht er im Kreuzverhör in Tränen aus und verwickelt sich auch in Widersprüche.

    30. Juni 2014: Nach sechswöchiger Pause, in der sich Pistorius psychiatrischen Untersuchungen unterziehen muss, erklären drei Psychiater und ein Psychologe, dass der Angeklagte zur Tatzeit voll schuldfähig war.

    11. September 2014: Richterin Thokozile Masipa spricht Pistorius von den Vorwürfen des Mordes und des Totschlages frei.

    12. September 2014: Pistorius wird wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässigen Waffengebrauchs in einem Fall schuldig gesprochen.

    21. Oktober 2014: Das Strafmaß wird verkündet: maximal fünf Jahre Gefängnis. Pistorius muss seine Haft sofort antreten.

    10. Dezember 2014: Die Berufung wird zugelassen.

    19. Oktober 2015: Pistorius wird auf Bewährung und unter Auflagen vorzeitig aus der Haft in den Hausarrest entlassen.

    3. November 2015: Im Berufungsverfahren fordert die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Mordes

    3. Dezember 2015: Pistorius wird wegen Mordes schuldig gesprochen, der Fall wird an die Vorinstanz zurückverwiesen.

    3. März 2016: Das Verfassungsgericht weist eine Beschwerde des Sportlers gegen den Schuldspruch zurück.

    6. Juli 2016: Pistorius wird zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Er tritt seine Strafe sofort an. Sowohl Anklage als auch Verteidigung können Berufung gegen das Strafmaß einlegen.

    Richterin Thokozile Masipa erläutert vor dem Obersten Gericht in Pretoria ihre juristischen Erwägungen bei der Bestimmung der Strafe, die der 27-Jährige für die fahrlässige Tötung von Reeva Steenkamp bekommt.

    Der Prothesen-Sprinter hatte das 29-jährige Model in der Nacht zum Valentinstag 2013 erschossen und erklärt, sie mit einem Einbrecher verwechselt zu haben. Richterin Masipa akzeptierte dies. Sie wies die Mordanklage gegen Pistorius am 12. September zurück und sprach ihn stattdessen lediglich der fahrlässigen Tötung schuldig.

    Staatsanwaltschaft wollte zehn Jahre für Oscar Pistorius

    Das ist Oscar Pistorius

    Geburtsdatum: 22. November 1986

    Geburtsort: Sandton/Südafrika

    Behinderung: Pistorius wird durch einen Gendefekt ohne Wadenbeine und äußere Fußseiten geboren. Im Alter von elf Monaten werden ihm beide Beine unterhalb der Knie amputiert.

    Größte Erfolge: - Paralympics 2004 in Athen Gold über 200 m, Bronze über 100 m; - Paralympics 2008 in Peking Gold über 100, 200 und 400 m; - Paralympics 2012 in London Gold über 400 und 4 x 100 m, Silber über 200 m Weltmeisterschaften 2011 in Daegu Halbfinale über 400 m Olympische Spiele 2012 in London Halbfinale über 400 m

    Wichtige Entscheidungen: 14. Januar 2008: Der Leichtathletik-Weltverband IAAF entscheidet, dass seine Karbon-Prothesen Pistorius Vorteile verschaffen und er deshalb nicht an den Olympischen Spielen in Peking teilnehmen darf.

    16. Mai 2008: Der Internationale Sportgerichtshof CAS hebt die IAAF-Entscheidung wieder auf. Pistorius verpasst aber die sportliche Qualifikation für die Spiele in Peking.

    8. August 2011: Pistorius wird zusammen mit dem Sprinter Jason Smyth als erster behinderter Sportler für eine Leichtathletik-WM nominiert.

    4. August 2012: Pistorius startet als erster beinamputierter Sportler der olympischen Geschichte bei den Spielen in London.

    Die Staatsanwaltschaft forderte, Pistorius für mindestens zehn Jahre ins Gefängnis zu schicken. Die Verteidigung machte mildernde Umstände geltend und bat, dem Behindertensportler die Haft zu ersparen und ihm stattdessen Hausarrest sowie gemeinnützige Arbeit aufzuerlegen.

    Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich schon am frühen Morgen sowohl Befürworter einer harten als auch einer milden Strafe versammelt. Fernsehstationen zahlreicher Länder übertragen die Verkündung live. dpa/AZ

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