Die Staatsanwaltschaft hat drei Wochen vor Beginn des Prozesses gegen Michael Jacksons Leibarzt die Verwendung der Videos beantragt. Michael Jackson starb am 25. Juni 2009. Die Filme wurden wenige Tage vor seinem Tod aufgenommen. Auf den Videos soll Michael Jackson singend und tanzend bei Proben für seine anstehende "This is it"-Tour zu sehen sein. Wie die Staatsanwälte erklären, verdeutlichen die Videos, dass Jackson "jeden Grund hatte, leben zu wollen." Die Aufnahmen stünden in krassem Gegensatz zu jemandem, der vorhabe, sich nur Stunden nach der letzten Aufnahme das Leben zu nehmen, hieß es.
Die Staatsanwaltschaft wirft Jacksons Leibarzt Conrad Murray vor, seinem Patienten das Narkosemittel Propofol verabreicht und dann den Raum verlassen zu haben. Murray bestreitet nicht, das Mittel verabreicht zu haben, besteht aber darauf, dass dies auf Wunsch des Musikers geschehen sei und die Menge nicht zum Tod habe führen können. Die Verteidigung argumentiert hingegen, Jackson habe sich womöglich selbst eine Extradosis Propofol gegeben, als Murray den Raum verlassen hatte, und dass Jackson Sorgen wegen seiner Schulden gehabt habe. Der Prozess gegen Murray wegen fahrlässiger Tötung beginnt am 9. Mai. Sollte er verurteilt werden, drohen ihm bis zu vier Jahre Haft.
Neben den Videos will die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen Conrad Murray Fotos von der Autopsie Jacksons im Prozess zulassen, da diese zeigten, dass der King of Pop in "bester Gesundheit" gewesen sei und die Selbstmordtheorie weiter in Frage stellten. Die Verteidigung lehnt indes sowohl die Zulassung der Videos als auch der Fotos ab. Die Bilder könnten die Geschworenen von vornherein gegen Jacksons Arzt einnehmen, hieß es zur Begründung. afp