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Oury-Jalloh-Prozess: Befangenheitsantrag gestellt

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Oury-Jalloh-Prozess: Befangenheitsantrag gestellt

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    Platzt der Oury-Jalloh-Prozess? Im Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers in einer Polizeizelle hat die Nebenklage einen Befangenheitsantrag gestellt.
    Platzt der Oury-Jalloh-Prozess? Im Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers in einer Polizeizelle hat die Nebenklage einen Befangenheitsantrag gestellt. Foto: dpa

    Im Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle hat die Nebenklage mit einem Befangenheitsantrag auf den Vorschlag des Gerichts reagiert, das Verfahren gegen den angeklagten Polizisten gegen eine Geldauflage vorläufig einzustellen. "Die Nebenkläger sind von dem Vorschlag des Gerichts erschüttert", sagte am Dienstag Rechtsanwältin Gabriele Heinecke, die die Mutter und den Bruder Jallohs vertritt.

    Oury-Jalloh-Prozess: Befangenheitsantrag gestellt

    Aus ihrer Sicht hat es die Kammer - drei Berufsrichter und zwei Schöffen - aufgegeben, den Vorfall aufzuklären. Über den Befangenheitsantrag müssen nun drei nicht am Verfahren beteiligte Berufsrichter entscheiden. Sollte der Antrag abgelehnt werden, könnte der Prozess fortgesetzt werden. Möglich ist auch, dass einzelne Richter oder Schöffen als befangen betrachtet werden.

    Zum Ersatz stehen eine weitere Berufsrichterin und eine Schöffin zur Verfügung. Sollten mehrere Berufsrichter und Schöffen befangen sein, muss der Prozess laut einem Gerichtssprecher neu aufgerollt werden.

    Oury Jalloh: Keine Hinweise

    Die Nebenklagevertreterin Heinecke kritisierte in ihrem Befangenheitsantrag weiter, dass es bis jetzt keine annähernd sichere Feststellung gebe, wie das Feuer ausgebrochen sei. Es gebe auch keine Hinweise darauf, wie der Asylbewerber Jalloh mit fast drei Promille Alkohol im Blut und an Händen und Füßen gefesselt, den Brand entzündet haben könnte. Angeklagt ist ein Polizist wegen Körperverletzung mit Todesfolge, der dem Mann aus Sierra Leone nicht schnell genug geholfen haben soll. In einem ersten Verfahren am Landgericht Dessau war er freigesprochen worden. Das Urteil wurde aber vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wegen Lücken in der Beweisführung und im Urteil aufgehoben. Der Vorfall ereignete sich am 7. Januar 2005.

    "Oury Jalloh, das war Mord": Brandanschlag auf Revier

    Ein Brandanschlag auf das Polizeirevier in Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt Mitte Januar wurde in Zusammenhang mit der Tat gebracht. Einige scheinen ihr Urteil bereits vor dem Prozessende gefällt zu haben: Bei dem Brandanschlag im Januar haben die Täter laut Innenministerium an der Außenwand des Polizeireviers den Schriftzug "Oury Jalloh, das war Mord" hinterlassen. Plakate mit dieser Aufschrift waren zuletzt bei einer Gedenkfeier für den aus dem westafrikanischen Sierra Leone stammende Asylbewerber vor anderthalb Wochen in Dessau gezeigt worden. Anschließend kam es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizisten. (dpa, AZ)

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