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Ottfried Fischer: Sex-Video: Erpresser kommt trotz Verurteilung frei

Ottfried Fischer

Sex-Video: Erpresser kommt trotz Verurteilung frei

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    Der Angeklagte Ferdinando S. (r.) wurde zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Ins Gefängnis muss er dennoch nicht.
    Der Angeklagte Ferdinando S. (r.) wurde zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Ins Gefängnis muss er dennoch nicht. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Ein Mann, der den Schauspieler Ottfried Fischer (60) mit einem Sexvideo erpressen wollte, ist zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Er bleibt jedoch auf freiem Fuß. Das Münchner Landgericht verhängte am Mittwoch drei Jahre und acht Monate Gefängnis. Der Verurteilte saß bereits drei Jahre in türkischer Auslieferungshaft - jeder Tag im Gefängnis von Istanbul zählt eineinhalb Tage in einer deutschen Vollzugsanstalt.

    Der 40-jährige Kellner hatte im April 2010 mehrmals auf dem Handy Fischers angerufen und 150 000 Euro für ein Video gefordert, das den "Pfarrer Braun"-Star mit zwei Prostituierten in Aktion zeigt. Es handelte sich um eine Kopie - das Original landete bei einem Reporter der Bild-Zeitung.

    Ein Bild-Reporter war zuvor freigesprochen worden

    Dieser hatte daraufhin über die PR-Agentin des Schauspielers ein Exklusiv-Interview mit Fischer erreicht, war aber später von der Anklage der Nötigung in zweiter Instanz freigesprochen worden. Über die Revision der Staatsanwaltschaft hat das Oberlandesgericht noch nicht entschieden.

    Die inzwischen in die Türkei abgetauchte damalige Lebensgefährtin des Kellners hatte eine Kopie von dem Video gezogen, das der Angeklagte zu Geld machen sollte. Fischer war aber nicht mehr erpressbar, sein Treffen mit den Prostituierten war bereits allgemein bekannt.

    Die Polizei ermittelte den Anrufer rasch, der in seiner italienischen Heimat festgenommen wurde. Nach seiner Entlassung setzte er sich zu der Freundin in die Türkei ab, ein halbes Jahr später griff ihn die dortige

    Angeklagter hat die Tat gestanden

    Der Angeklagte hatte ein Geständnis abgelegt. Ein Ermittlungsbeamter bescheinigte ihm ein "relativ chaotisches Vorgehen". Er sei "völlig ohne Konzept" gewesen, ergänzte sein Verteidiger Christian Lux.

    Das Urteil beruhte auf einer Absprache zwischen den Beteiligten. Nach den Gesamtumständen gehe die Strafkammer entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht mehr von einem besonders schweren Fall aus, sagte Vorsitzender Gilbert Wolf.

    Der Angeklagte sei nicht die treibende Kraft gewesen, und die Ausführung des Verbrechens sei "laienhaft" gewesen. Wegen der langen Haft in der Türkei darf der Täter nach Hause zu seinem Bruder, der ihn nach dem Urteil sichtlich gerührt in die Arme nahm. dpa

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