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Oscar Pistorius: Tränen im Pistorius-Prozess - Cousine beschreibt das Opfer

Oscar Pistorius

Tränen im Pistorius-Prozess - Cousine beschreibt das Opfer

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    Im Pistorius-Prozess flossen Tränen.
    Im Pistorius-Prozess flossen Tränen. Foto: Antoine De Ras, afp

    Im Prozess gegen den südafrikanischen Paralympics-Star Oscar Pistorius hat eine Cousine der von ihm erschossenen Reeva Steenkamp starke Emotionen ausgelöst. Sowohl Steenkamps Vater Barry, als auch Pistorius konnten während ihrer Zeugenaussage am Mittwoch vor dem Obersten Gericht in Pretoria die Tränen nicht zurückhalten. Auch die Zeugin schluchzte während ihrer Befragung durch Staatsanwalt Gerrie Nel immer wieder.

    "Reeva war ein sehr fröhliches Kind", berichtete deren Cousine Kim Martin. Auch später sei Reeva Steenkamp, die als Model Karriere machte, immer sehr lebenslustig, aber zugleich eine hart arbeitende Frau gewesen. "Das hat sie so von ihrer Familie gelernt." Ihre Eltern hätten mit einem Familienunternehmen im Bereich Pferdesport trotz harter Arbeit immer wieder finanzielle Schwierigkeiten gehabt. Reeva habe sie aber stets selbstlos unterstützt.

    Martin war die erste Zeugin der Staatsanwaltschaft bei den am Montag eröffneten mehrtägigen Anhörungen zur Bestimmung des Strafmaßes für Pistorius. Der heute 27-Jährige hatte seine 29-jährige Freundin im Februar 2013 in seinem Haus bei Pretoria durch eine geschlossene Toilettentür erschossen. Er beteuert, sie mit einem vermeintlichen Einbrecher verwechselt zu haben.

    Oscar Pistorius erwarten bis zu 15 Jahre Haft

    Am 12. September wurde Pistorius der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Nach Anhörungen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft muss Richterin Thokozile Masipa das Strafmaß dafür festlegen. Möglich wären bis zu 15 Jahre Haft, aber auch nur Hausarrest in Kombination mit gemeinnütziger Arbeit.

    Der Fall Pistorius - eine Chronologie

    14. Februar 2013: Steenkamps Leiche wird in Pistorius' Wohnung gefunden. Der Sportler hatte die 29-Jährige durch die geschlossene Toilettentür mit vier Schüssen aus einer seiner Schusswaffen getötet. Er wird festgenommen.

    15. Februar 2013: Bei einem ersten Gerichtstermin, bei dem Pistorius Mord an seiner Freundin zur Last gelegt wird, bestreitet er den Mordvorwurf.

    19. Februar 2013: Pistorius macht geltend, er habe hinter der Toilettentür einen Einbrecher vermutet und "furchtbare Angst" gehabt.

    22. Februar 2013: Pistorius wird gegen eine Kaution von umgerechnet 75.000 Euro freigelassen.

    März 2014: Zum Prozessauftakt sagt eine Zeugin aus, sie habe in der Tatnacht "schreckliche Schreie" einer Frau und Schüsse gehört. Pistorius übergibt sich bei der Verlesung des Autopsieberichts.

    April 2014: Pistorius beginnt seine Aussage mit einer Entschuldigung bei Steenkamps Familie. Immer wieder bricht er im Kreuzverhör in Tränen aus und verwickelt sich auch in Widersprüche.

    30. Juni 2014: Nach sechswöchiger Pause, in der sich Pistorius psychiatrischen Untersuchungen unterziehen muss, erklären drei Psychiater und ein Psychologe, dass der Angeklagte zur Tatzeit voll schuldfähig war.

    11. September 2014: Richterin Thokozile Masipa spricht Pistorius von den Vorwürfen des Mordes und des Totschlages frei.

    12. September 2014: Pistorius wird wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässigen Waffengebrauchs in einem Fall schuldig gesprochen.

    21. Oktober 2014: Das Strafmaß wird verkündet: maximal fünf Jahre Gefängnis. Pistorius muss seine Haft sofort antreten.

    10. Dezember 2014: Die Berufung wird zugelassen.

    19. Oktober 2015: Pistorius wird auf Bewährung und unter Auflagen vorzeitig aus der Haft in den Hausarrest entlassen.

    3. November 2015: Im Berufungsverfahren fordert die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Mordes

    3. Dezember 2015: Pistorius wird wegen Mordes schuldig gesprochen, der Fall wird an die Vorinstanz zurückverwiesen.

    3. März 2016: Das Verfassungsgericht weist eine Beschwerde des Sportlers gegen den Schuldspruch zurück.

    6. Juli 2016: Pistorius wird zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Er tritt seine Strafe sofort an. Sowohl Anklage als auch Verteidigung können Berufung gegen das Strafmaß einlegen.

    Wann Masipa ihre Entscheidung bekanntgibt, war auch am Mittwoch nicht absehbar. Die Anhörungen werden an diesem Donnerstag zunächst mit Steenkamps Cousine Kim Martin und danach mit weiteren Zeugen der Anklage fortgesetzt. Staatsanwalt Gerrie Nel kündigte an, unter anderem einen sachkundigen Zeugen dafür aufzurufen, dass Pistorius trotz seiner Behinderung eine Haftstrafe ohne unzumutbare Schwierigkeiten verbüßen könnte.

    Dazu wäre der Sportler selbst im Rollstuhl in der Lage, erklärte Nel. "Es besteht aber auch gar keine Gefahr, dass jemand ihm die Beinprothesen wegnehmen würde", fügte er hinzu. "Auch andere Behinderte absolvieren Haftstrafen." Pistorius wurden als Kind beide Beine amputiert. Mit Hilfe von Hightech-Prothesen machte er bei Paralympics und auch bei den Olympischen Spielen 2012 in London Furore.

    Oscar Pistorius, ein gebrochener Mann

    Eine von der Verteidigung beauftragte Gutachterin hatte erklärt, Pistorius wäre schutzlos der notorischen Gewalt unter Häftlingen in Südafrikas Gefängnissen ausgeliefert. Er würde kaum in der Lage sein, sich dagegen zu wehren, wenn er von anderen Häftlingen geschlagen und gar vergewaltigt werde, erklärte die Bewährungshelferin Annette Vergeer.

    Derartige Brutalitäten seien in südafrikanischen Gefängnissen leider tägliche Realität. Sie hatte am Vortag erklärt, Pistorius sei bereits ein gebrochener Mann, weil er den Tod seiner Freundin nicht verwinden könne. Er solle deshalb nur mit Hausarrest und Sozialarbeit bestraft werden. Pistorius ist im Laufe des Gerichtsverfahrens immer wieder in Tränen ausgebrochen. 

    Nel erklärte dazu am Mittwoch, die Angaben Vergeers beruhten nicht auf gesicherten und überprüften Fakten. Zudem gebe es im südafrikanischen Strafvollzug für Behinderte und andere Menschen, die potenziell gefährdet wären, auch Einzelzellen sowie medizinische Abteilungen. AZ/dpa

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