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Oscar Pistorius: Pistorius-Prozess: Fahrlässige Tötung oder Freispruch?

Oscar Pistorius

Pistorius-Prozess: Fahrlässige Tötung oder Freispruch?

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    Da das Gericht ihn nicht wegen Mordes verurteilt, entgeht Oscar Pistorius der Höchststrafe.
    Da das Gericht ihn nicht wegen Mordes verurteilt, entgeht Oscar Pistorius der Höchststrafe. Foto: Phill Magakoe (dpa)

    Beobachter rechnen damit, dass der 27-Jährige aber vermutlich wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp schuldig gesprochen wird.

    Richterin Thokozile Masipa hatte bereits am Donnerstag mit ihrer mehrstündigen Urteilsbegründung begonnen. Einen Vorsatz bei den tödlichen Schüssen schloss sie klar aus. Pistorius habe nicht wissen können, dass er jemanden töte, als er durch eine geschlossene Tür schoss.

    Der Fall Pistorius - eine Chronologie

    14. Februar 2013: Steenkamps Leiche wird in Pistorius' Wohnung gefunden. Der Sportler hatte die 29-Jährige durch die geschlossene Toilettentür mit vier Schüssen aus einer seiner Schusswaffen getötet. Er wird festgenommen.

    15. Februar 2013: Bei einem ersten Gerichtstermin, bei dem Pistorius Mord an seiner Freundin zur Last gelegt wird, bestreitet er den Mordvorwurf.

    19. Februar 2013: Pistorius macht geltend, er habe hinter der Toilettentür einen Einbrecher vermutet und "furchtbare Angst" gehabt.

    22. Februar 2013: Pistorius wird gegen eine Kaution von umgerechnet 75.000 Euro freigelassen.

    März 2014: Zum Prozessauftakt sagt eine Zeugin aus, sie habe in der Tatnacht "schreckliche Schreie" einer Frau und Schüsse gehört. Pistorius übergibt sich bei der Verlesung des Autopsieberichts.

    April 2014: Pistorius beginnt seine Aussage mit einer Entschuldigung bei Steenkamps Familie. Immer wieder bricht er im Kreuzverhör in Tränen aus und verwickelt sich auch in Widersprüche.

    30. Juni 2014: Nach sechswöchiger Pause, in der sich Pistorius psychiatrischen Untersuchungen unterziehen muss, erklären drei Psychiater und ein Psychologe, dass der Angeklagte zur Tatzeit voll schuldfähig war.

    11. September 2014: Richterin Thokozile Masipa spricht Pistorius von den Vorwürfen des Mordes und des Totschlages frei.

    12. September 2014: Pistorius wird wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässigen Waffengebrauchs in einem Fall schuldig gesprochen.

    21. Oktober 2014: Das Strafmaß wird verkündet: maximal fünf Jahre Gefängnis. Pistorius muss seine Haft sofort antreten.

    10. Dezember 2014: Die Berufung wird zugelassen.

    19. Oktober 2015: Pistorius wird auf Bewährung und unter Auflagen vorzeitig aus der Haft in den Hausarrest entlassen.

    3. November 2015: Im Berufungsverfahren fordert die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Mordes

    3. Dezember 2015: Pistorius wird wegen Mordes schuldig gesprochen, der Fall wird an die Vorinstanz zurückverwiesen.

    3. März 2016: Das Verfassungsgericht weist eine Beschwerde des Sportlers gegen den Schuldspruch zurück.

    6. Juli 2016: Pistorius wird zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Er tritt seine Strafe sofort an. Sowohl Anklage als auch Verteidigung können Berufung gegen das Strafmaß einlegen.

    Damit stieß Masipa auch auf Unverständnis. "Die Menschen sind aufgebracht und verärgert", erklärte der Kapstädter Anwalt Keith Gess. Viele hätten eine deutlich härtere Entscheidung erwartet. "Wenn jemand vier Mal durch eine Tür schießt, wie kann man dann argumentieren, dieser habe nicht wissen können, dass er jemanden töte?"

    Der beinamputierte Sportler hatte in der Nacht zum Valentinstag 2013 seine Freundin durch eine geschlossene Badezimmertür erschossen, weil er nach eigenen Angaben einen Einbrecher im Haus vermutete. Experten halten eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung für wahrscheinlich. Das bedeutet nach südafrikanischem Recht eine Höchststrafe von 15 Jahren. Jedoch sind auch eine kürzere Gefängnisstrafe oder sogar eine Strafe auf Bewährung möglich. Das Strafmaß wird erst in einigen Wochen bekanntgegeben.

    Der Angeklagte litt der Richterin zufolge zur Tatzeit nicht unter einer psychischen Störung. "Er wusste, was richtig und was falsch war", sagte sie. Er habe "ungesetzlich" gehandelt. Einen Freispruch halten Beobachter deshalb für unwahrscheinlich.

    Pistorius war am Donnerstag von Weinkrämpfen geschüttelt worden. Im Falle eines Schuldspruchs kann er Berufung einlegen und käme eventuell erneut auf Kaution frei, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Das könnte Experten zufolge bis zu einem Jahr dauern. (dpa)

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