Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Klarnamenpflicht: Oberlandesgericht München entscheidet: Facebook darf Pseudonyme verbieten

Klarnamenpflicht

Oberlandesgericht München entscheidet: Facebook darf Pseudonyme verbieten

    • |
    Darf Facebook von seinen Nutzern verlangen, auch den Klarnamen anzugeben? Darüber hat jetzt das Oberlandesgericht München geurteilt.
    Darf Facebook von seinen Nutzern verlangen, auch den Klarnamen anzugeben? Darüber hat jetzt das Oberlandesgericht München geurteilt. Foto: Jens Kalaene, dpa

    Facebook darf die Nutzung von Pseudonymen verbieten. Das Oberlandesgericht München entschied am Dienstag in zwei Fällen zugunsten des sozialen Netzwerks und befand die sogenannte Klarnamenpflicht für rechtens. Facebook habe "angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet" ein berechtigtes Interesse, so bereits präventiv auf seine Nutzer einzuwirken. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

    Gericht: Klarnamenpflicht kann von rechtswidrigen Verhalten abhalten

    Die Verpflichtung zur Verwendung des echten Namens sei geeignet, Nutzer von einem rechtswidrigen Verhalten im Internet abzuhalten, erklärte das Gericht in beiden Urteilen. "Bei der Verwendung eines Pseudonyms liegt die Hemmschwelle nach allgemeiner Lebenserfahrung deutlich niedriger."

    Die meisten Netzwerk-Nutzer verwenden ihren Klarnamen - zum Beispiel bei Facebook. Bei Berufsnetzwerken wie Xing wird das aber auch erwartet.
    Die meisten Netzwerk-Nutzer verwenden ihren Klarnamen - zum Beispiel bei Facebook. Bei Berufsnetzwerken wie Xing wird das aber auch erwartet. Foto: Andrea Warnecke, dpa

    Auch Facebook begründet die in seinen Nutzungsbedingungen festgelegte Klarnamenpflicht ähnlich. Dort heißt es: "Wenn Personen hinter ihren Meinungen und Handlungen stehen, ist unsere Gemeinschaft sicherer und kann stärker zur Rechenschaft gezogen werden."

    Facebook sperrt Profile von Nutzern, die Pseudonyme verwenden

    In den beiden vorliegenden Fällen hatte Facebook die Profile zweier Personen gesperrt, die Fantasienamen verwendeten. Die Landgerichte Traunstein und Ingolstadt hatten dazu in erster Instanz unterschiedlich befunden. In Ingolstadt war die Klarnamenpflicht verworfen, in Traunstein bestätigt worden. Beim in Traunstein verhandelten Fall waren zudem rassistische Postings über schwarze Kannibalen und einen tanzenden Adolf Hitler hinzugekommen. (dpa)

    Lesen Sie dazu auch: Mit Pseudonym in sozialen Netzwerken unterwegs: Das sollten Sie beachten

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden