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Niedersachsen: Kindergeburtstag mit 30 Gästen in Hameln aufgelöst

Niedersachsen

Kindergeburtstag mit 30 Gästen in Hameln aufgelöst

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    In Hameln ist eine Kindergeburtstagsfeier mitten in der Corona-Krise ausgeartet: Insgesamt 30 Erwachsene und Kinder feierten in einer Wohnung ohne Abstand und Masken. Die Polizei löste die Feier auf.
    In Hameln ist eine Kindergeburtstagsfeier mitten in der Corona-Krise ausgeartet: Insgesamt 30 Erwachsene und Kinder feierten in einer Wohnung ohne Abstand und Masken. Die Polizei löste die Feier auf. Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild)

    In einem Mehrfamilienhaus im niedersächsischen Hameln hat die Polizei am Dienstag einen Kindergeburtstag aufgelöst. Zu der Feier hatten sich insgesamt 30 Teilnehmer in einer Wohnung versammelt - was in Zeiten von coronabedingten Kontaktbeschränkungen natürlich nicht erlaubt ist. Derzeit gelten in ganz Deutschland strenge Corona-Regeln - Privatfeiern sind davon nicht ausgenommen.

    Kindergeburtstag in Hameln: 30 Kinder und Erwachsene feiern mitten im Corona-Lockdown

    Nachbarn hatten in dem Mehrfamilienhaus in Hameln offenbar Verdacht geschöpft, dass die Feier anlässlich des Kindergeburtstags nicht der Corona-Regeln entspricht - und daraufhin die Polizei alarmiert.

    Als die Polizeibeamten in der Wohnung eintrafen, wurde schnell klar: Auf Mindestabstand und Hygienemaßnahmen wurde bei der illegalen Feier nicht geachtet - auch eine Mund-Nase-Bedeckung hatte keiner der 30 Erwachsenen und Kinder aufgesetzt, wie aus dem Polizeibericht hervorgeht.

    Lockdown: Corona-Regeln seit 16. Dezember 2020

    Weihnachten

    An Heiligabend und Weihnachten (24. bis 26. Dezember) dürfen zum eigenen Haushalt noch vier weitere Menschen hinzukommen - die Zahl der weiteren Haushalte spielt keine Rolle. Auch hier zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit. Es gilt aber in Bayern eine generelle Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr.

    Silvester

    Es gelten die allgemeinen Corona-Maßnahmen, was Zahl der Kontakte und Ausgangssperre anbelangt. Nach dem Beschluss von Bund und Ländern gilt an Silvester bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Außerdem gibt es ein Feuerwerksverbot an belebten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden. Es gilt zwar nicht direkt ein Böllerverbot, der Verkauf von Feuerwerk ist aber untersagt.

    Einzelhandel

    Die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels ist untersagt. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel und der Verkauf von Weihnachtsbäumen. Wochenmärkte sind nur zum Verkauf von Lebensmitteln zulässig. Der Großhandel bleibt geöffnet. Die danach ausnahmsweise geöffneten Geschäfte dürfen über ihr übliches Sortiment hinaus keine sonstigen Waren verkaufen

    Dienstleistungen

    Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr, bei denen körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt. Das schließt neben Massagepraxen, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben auch Friseure ein. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien oder Podologie bleiben weiter möglich.

    Gastronomie

    In der Gastronomie sind nur die Abgabe und Lieferung von Speisen und Getränke zulässig. Bei der Gastronomie einschließlich Imbissständen wird der Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort untersagt. Kantinen bleiben offen.

    Illegaler Kindergeburtstag: Kinder und Erwachsene haben sich in Schränken vor der Polizei versteckt

    Einige Gäste hatten bei Eintreffen der Polizei noch schnell versucht, sich zu verstecken. So wurde eine Frau von den Beamten mit fünf Kindern im Badezimmer aufgefunden, andere Kinder und Erwachsene versteckten sich in Kleiderschränken.

    Um bei dem illegalen Kindergeburtstag wieder Ordnung herzustellen, nahmen die Polizisten die Personalien aller Beteiligten auf und stellten Platzverweise gegen die vielen Gäste aus. Damit war die außergewöhnliche große Kindergeburtstags-Feier auch beendet. Gegen die 15 Erwachsenen werden Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. (zian)

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