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Niederlage für Verlag: Suhrkamp verliert im Streit 2,2 Millionen Euro

Niederlage für Verlag

Suhrkamp verliert im Streit 2,2 Millionen Euro

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    Der Streit um Suhrkamp geht weiter.
    Der Streit um Suhrkamp geht weiter. Foto: Michael Kappeler ,dpa

    Suhrkamp-Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz hat im Rechtsstreit wieder eine schwere juristische Niederlage einstecken müssen. Am Mittwoch verurteilte das Landgericht Frankfurt die von

    Suhrkamp-Streit: Barlach beruft sich auf Vereinbarung

    Vor der Handelskammer berief sich Minderheitsgesellschafter Barlach auf eine Vereinbarung unter den beiden Gesellschaftern. Danach war sein Gewinnanteil aus dem Verkauf des Frankfurter Verlagsgebäudes und des Verlagsarchivs innerhalb weniger Tage auf ein ihm zustehendes Konto zu überweisen. Eine Gesellschaftsvereinbarung halte die Ausschüttung des Gewinns "klipp und klar" fest, stellte das Gericht dazu fest. Es geht dabei genau um 2,184 Millionen Euro.

    Keine Stellungnahme aus dem Suhrkamp-Verlag

    Der Suhrkamp Verlag wollte sich am Mittwoch nicht zu der Entscheidung äußern. Man wolle erst die Urteilsbegründung abwarten, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Barlach und Unseld-Berkéwicz liefern sich seit Jahren eine erbitterte Auseinandersetzung. Ende Dezember hatte das Landgericht Berlin die Verlagschefin als Geschäftsführerin abgesetzt. Sie habe rechtswidrig für den Verlag Event-Räume in ihrer eigenen

    Dagegen legte Unseld-Berkéwicz Berufung ein. Auch das Urteil der 13. Handelskammer (Az. 3-13 = 119/12) ist noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Frankfurt als nächste Instanz kann angerufen werden.

    Suhrkamp - ein Verlag mit Tradition

    Der traditionsreiche Verlag war auf Betreiben der Verlegerin Anfang 2010 vom langjährigen Stammsitz Frankfurt nach Berlin umgezogen. Unseld-Berkéwicz, die Witwe des 2002 gestorbenen Verlags-Patriarchen Siegfried Unseld, hält über die Familienstiftung 61 Prozent des Verlags. Barlachs Medienholding AG Winterthur gehören 39 Prozent.

    Die Anwälte der Familienstiftung verwiesen dagegen ohne Erfolg darauf, dass mit dem Bilanzgewinn die finanziellen Reserven des Unternehmens gestärkt werden sollten. Notfalls hätte dann ein Darlehen aufgenommen werden müssen, um die Ansprüche des Minderheitsgesellschafters zu erfüllen, argumentierte das Gericht und wies damit ein "Thesaurierungsinteresse" ab.

    Machtkampf bei Suhrkamp

    Das entscheidende Verfahren im Machtkampf ist derzeit bei einer anderen Handelskammer des Landgerichts Frankfurt anhängig. Beide Gesellschafter haben beantragt, sich gegenseitig auszuschließen. Im Februar setzte die Kammer beiden Parteien eine letzte Frist, um bis zum 25. September ihren Konflikt außergerichtlich zu lösen. Letztlich könnte das Verfahren die Auflösung des Verlags bedeuten. dpa/AZ

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