Falls der Bayerische Rundfunk (BR) die Ausstrahlungsrechte der Pumuckl-Folgen verlieren sollte, könnte sie sich vorstellen, dass auch der deutsche Kobold "ein neues Aussehen annimmt, einen Schweizer Pass bekommt und sich in Deutschland frei bewegen darf", erklärte ihre Anwältin Dorothee Wilcke. Die ursprüngliche Zeichnerin des Klabautermannes, Barbara von Johnson, hatte am Mittwoch vor Gericht erreicht, dass der BR die Spielfilme und die Fernsehserie nur mit ihrer Zustimmung nutzen darf.
Kauts Anwältin rechnet damit, dass "der Rechtsstreit noch Jahre dauert". Der BR prüft derzeit, ob er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. Wilcke befürchtet in diesem Fall, "dass uns der kleine Kobold auf unabsehbare Zeit vorenthalten wird". Das wollen Ellis Kaut und ihre Anwältin verhindern: "Wir suchen nach einem Schlupfloch, damit der Pumuckl aus seinem Rechte-Gefängnis ausbrechen kann." In der Schweiz existiert bereits ein neuer Kobold. Die
Damit der Pumuckl nicht von den deutschen Bildschirmen verschwinden muss, wäre Ellis Kaut bereit, mit dem Zeichner des Schweizer Kobolds in Verhandlungen treten und "hieb- und stichfeste Verträge auszuarbeiten". Die Tudor Recording AG und der Zeichner hätten bereits das Signal zur Kooperationsbereitschaft gegeben. "Auch der neue Pumuckl ist ausgesprochen witzig", sagte Ellis Kaut.