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Nach tödlichem Schuss auf Polizisten: Hells Angels Rocker freigesprochen

Nach tödlichem Schuss auf Polizisten

Hells Angels Rocker freigesprochen

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    Totenkopf mit Flügeln. Das Symbol der Hells Angels. dpa
    Totenkopf mit Flügeln. Das Symbol der Hells Angels. dpa

    Das Mitglied der "Hells Angels" habe auf den hinter einer Haustüre verdeckt stehenden Polizisten im März 2010 in irrtümlich angenommener Notwehr geschossen und habe zuvor keinen Warnschuss abgeben müssen, entschied der BGH in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichen Urteil. Das Landgericht Koblenz hatte den Rocker im Februar wegen Totschlags verurteilt, weil er zumindest einen Warnschuss hätte abgeben müssen.

    Täter fürchtete Mordanschlag einer verfeindeten Gruppe

    Dem Landgericht zufolge hatte ein Sondereinsatzkommando der Polizei am Tattag versucht, die Haustür des Rockers aufzubrechen. Der Mann sei aber nach entsprechenden Morddrohungen davon ausgegangen, dass es sich um Mitglieder der konkurrierenden Gruppe  "Bandidos" handelte, die ihn und seine Verlobte töten wollten. Da die Polizei auf seinen Zuruf "Verpisst Euch!" nicht reagiert habe,  habe er mit seiner Pistole gezielt durch die Tür geschossen, ohne zuvor einen Warnschuss abzugeben. Die Kugel war am Armausschnitt der Schutzweste des Polizisten eingedrungen und hatte ihn getötet.

    BGH: Rocker handelte in irrtümlicher Notwehr

    Laut BGH handelte der Rocker in irrtümlicher Notwehr. Da er von höchster Lebensgefahr ausgegangen sei, sei es ihm "nicht zuzumuten"  gewesen, durch einen Warnschuss auf sich aufmerksam zu machen und  seine "Kampf-Position" so zu schwächen. Dass es durch die Verkettung unglücklicher Umstände zum Tod des Polizeibeamten kam,  sei dem Angeklagten daher nicht anzulasten, befanden die Karlsruher Richter. afp/AZ

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