Der Rektor der Heidelberger Universität, Bernd Eitel, hat den umstrittenen Chef der Universitäts-Frauenklinik, Prof. Christof Sohn, teils entmachtet. Sohn darf in den nächsten drei Monaten weder forschen noch lehren. Das Verbot bezieht sich nach den uns vorliegenden Informationen aber nicht auf seine Behandlungen von Patientinnen als Chefarzt. Ein Mitarbeiter des Universitätsklinikums bestätigte die Anweisung des Rektorats.
Sohn gilt als Hauptschuldiger im Heidelberger Bluttest-Skandal. Er soll die noch längst nicht ausgereifte Untersuchungsmethode für Brustkrebs viel zu früh publik gemacht haben – über die Bild-Zeitung. Und noch bevor – was normaler wissenschaftlicher Usus gewesen wäre – die Untersuchungsmethode in einer renommierten Fachzeitschrift vorzustellen und damit der medizinischen Fachwelt zum kritischen Diskurs frei zu geben.
Chef der Heidelberger Universität stellte Bluttest zu früh vor
Mitte Juni hatte eine unabhängige Kommission unter der Leitung von Matthias Kleiner, dem Präsidenten der Leibniz-Gesellschaft, dem 58-jährigen Chefarzt „Führungsversagen“ vorgeworfen. Trotz vielfacher Warnungen auch von der Projektleiterin Sarah Schott habe Sohn die besagte Pressekonferenz im Februar 2019 nicht abgesagt. Dabei habe er von den Schwächen des Tests gewusst. Ein Drittel der Brustkrebserkrankungen seien durch den neuen Test nicht erkannt worden.
Und umgekehrt habe die Untersuchung in der Kontrollgruppe der – gesunden – Frauen bei jeder dritten Krebs angezeigt. Kleiner warf Sohn vor, er habe sich von „Eitelkeit“ leiten lassen. Der Aufsichtsrat des Klinikums lastet Sohn die „Hauptverantwortung für die Causa Bluttest Heiscreen“ an. Er habe „ohne entsprechende Grundlage durch eine Medienkampagne haltlose Versprechungen verbreitet“.
Sohn gab auf Anfrage keine Stellungnahme ab. Bei einem laufenden Verfahren dürfe er sich grundsätzlich nicht äußern. Auch die Sprecherin der Universität wollte das Verbot mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht bestätigen.
Als Nächstes könnte Prof. Christof Sohn ein Behandlunsverbot bekommen
Nach unseren Informationen stützt Eitel das Verbot auf Paragraf 39 des Beamtenstatusgesetzes. Danach kann „aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte verboten werden“. Allerdings gilt das höchstens drei Monate. Das Verbot erlischt, wenn bis dahin weder ein Disziplinarverfahren noch ein auf die endgültige Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren eingeleitet wurde. Als Professor unterliegt Sohn dem Beamtenrecht, das extrem hohe Hürden für einen Rauswurf vorsieht. Unklar blieb am Montag, ob Sohn das Verbot rechtlich anfechten wird.
Insider in Heidelberg gehen davon aus, dass das Verbot von Forschung und Lehre nur der erste Schritt zur weiteren Entmachtung Sohns ist. Als nächstes könnten ein Behandlungsverbot in der Frauenklinik und die Entziehung des Rechts auf Privatliquidation folgen. Dem Vernehmen nach sei die Empörung groß, weil der 58-Jährige keinerlei Unrechtsbewusstsein erkennen lasse und seinen Geschäften nachgehe, als sei nichts geschehen.
Sohn hatte den mit ihm befreundeten Unternehmer Jürgen Harder, der mit Ex-Schwimmstar Franziska van Almsick liiert ist, als Geldgeber für die kommerzielle Verwertung des Bluttests gewonnen. Der Unternehmer klagt jetzt auf Schadenersatz, weil die vertraglichen Garantien nicht eingehalten wurden.