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Corona-Regeln: NRW: Hundefriseure dürfen auch im Lockdown öffnen

Corona-Regeln

NRW: Hundefriseure dürfen auch im Lockdown öffnen

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    Retriever Matti bekommt in einem Hunde-Salon das Fell kurz geschnitten. Hundefriseure dürfen in Nordrhein-Westfalen wieder öffnen. Eine Hundefriseurin aus Emsdetten hatte geklagt.
    Retriever Matti bekommt in einem Hunde-Salon das Fell kurz geschnitten. Hundefriseure dürfen in Nordrhein-Westfalen wieder öffnen. Eine Hundefriseurin aus Emsdetten hatte geklagt. Foto: Christoph Schmidt, dpa (Archiv)

    Friseure haben es gerade nicht leicht. Schon seit Wochen sind die Salons deutschlandweit wegen des Corona-Lockdowns geschlossen. Die Frisuren der Menschen werden immer abenteuerlicher: Die einen lassen einfach wachsen und neigen mittlerweile zu wilden Mähnen. Andere probieren es mit dem handelsüblichen Rasiergerät und laufen danach mit einem 3-Millimeter-Krisenschnitt herum. Gleichzeitig zeigen sich einige Politiker und Bundesliga-Spieler so top gestylt wie eh und je - und animieren auch immer mehr Normaldeutsche dazu, sich nach einem Schwarzmarkt-Friseur umzusehen, der mal eben schnell "ganz privat" vorbeikommen könnte. Doch jetzt auch noch das: Während Friseursalons weiter nicht öffnen dürfen, könnten Hundefriseure in NRW nun wieder den Betrieb aufnehmen.

    Lockdown: Corona-Regeln seit 16. Dezember 2020

    Weihnachten

    An Heiligabend und Weihnachten (24. bis 26. Dezember) dürfen zum eigenen Haushalt noch vier weitere Menschen hinzukommen - die Zahl der weiteren Haushalte spielt keine Rolle. Auch hier zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit. Es gilt aber in Bayern eine generelle Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr.

    Silvester

    Es gelten die allgemeinen Corona-Maßnahmen, was Zahl der Kontakte und Ausgangssperre anbelangt. Nach dem Beschluss von Bund und Ländern gilt an Silvester bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Außerdem gibt es ein Feuerwerksverbot an belebten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden. Es gilt zwar nicht direkt ein Böllerverbot, der Verkauf von Feuerwerk ist aber untersagt.

    Einzelhandel

    Die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels ist untersagt. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel und der Verkauf von Weihnachtsbäumen. Wochenmärkte sind nur zum Verkauf von Lebensmitteln zulässig. Der Großhandel bleibt geöffnet. Die danach ausnahmsweise geöffneten Geschäfte dürfen über ihr übliches Sortiment hinaus keine sonstigen Waren verkaufen

    Dienstleistungen

    Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr, bei denen körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt. Das schließt neben Massagepraxen, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben auch Friseure ein. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien oder Podologie bleiben weiter möglich.

    Gastronomie

    In der Gastronomie sind nur die Abgabe und Lieferung von Speisen und Getränke zulässig. Bei der Gastronomie einschließlich Imbissständen wird der Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort untersagt. Kantinen bleiben offen.

    Verwaltungsgericht Münster: Hundefriseure dürfen trotz Corona in Nordrhein-Westfalen wieder öffnen

    Das hat das Verwaltungsgericht Münster nun am Mittwoch in einem Eilverfahren entschieden: Die geltende Coronaschutzverordnung untersage zwar Friseurdienstleistungen, dies beziehe sich aber allein auf solche Arbeiten, die an Menschen erbracht würden, so die Richter laut Beschluss von Montag. Das sei insbesondere bei Friseurdienstleistung, Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen der Fall. Das Frisieren oder Krallenschneiden bei Hunden sei in diesem Fall vielmehr mit einer Handwerksleistung etwa in einer Fahrrad- oder Kfz-Werkstatt vergleichbar, bei der es zwar zu Kontakt mit Kunden komme, in diesem Fall die Hundehalter. Die Mindestabstände von 1,5 Metern könnten aber eingehalten werden.

    Hintergrund war der Streit einer Hundefriseurin aus dem nordrhein-westfälischen Emsdetten mit den Behörden der Stadt. Die Betreiberin des Hundesalons hatte gegenüber dem Verwaltungsgericht Münster erklärt, dass sie die Hunde bereits an der Tür in Empfang nehme. Kunden könnten das Geld dann in einer außen deponierten Dose einwerfen, womit sich einzelne Kunden nicht begegnen.

    Vor dem Stylen, kommt das Waschen: Das gilt auch für Pudel im Hundesalon. Aber dürfen Hundefriseure bald auch bundesweit wieder öffnen? Das hängt von Klagen und Gerichtsentscheidungen ab.
    Vor dem Stylen, kommt das Waschen: Das gilt auch für Pudel im Hundesalon. Aber dürfen Hundefriseure bald auch bundesweit wieder öffnen? Das hängt von Klagen und Gerichtsentscheidungen ab. Foto: Judith Michaelis, dpa (Archiv)

    Hundefriseure klagen auch in Baden-Württemberg: Sind Hundesalons bald wieder geöffnet?

    Nun bleibt abzuwarten, ob dem Beispiel der Hundefriseurin aus Emsdetten nun noch mehr Hundesalons in Nordrhein-Westfalen folgen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Emsdetten, die den Betrieb des Hundesalons untersagt hatte, kann in die nächste Instanz vor das Oberverwaltungsgericht ziehen.

    Auch in anderen Bundesländern ist unklar, wie es weitergeht. So ist der Betrieb von Hundesalons in Bayern und Baden-Württemberg laut der Corona-Verordnungen ebenfalls verboten. Im Südwesten klagt nun aber auch eine Hundefriseurin stellvertretend für 5000 Branchen-Kollegen. Wird eine Behandlung im Hundesalon im baden-württembergischen Raum coronakonform, so könnten davon auch Hundebesitzer insbesondere aus dem Westen Bayerns profitieren. (zian)

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