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Muss der BR zahlen?: Gerichts-Krimi: Streit um "Tatort"-Vorspann

Muss der BR zahlen?

Gerichts-Krimi: Streit um "Tatort"-Vorspann

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    tatort_klein Foto: dpa

    Millionen Fernsehzuschauer kennen den "Tatort"- Vorspann samt Fadenkreuz, Fingerabdruck und Augen-Nahaufnahme bis ins kleinste Detail - doch wer hat den legendären Trailer eigentlich erfunden?

    Um diese Frage ist ein Streit entbrannt, der den Bayerischen Rundfunk (BR) im Dezember vor Gericht führen wird. Eine Grafikerin aus München klagt, sie sei die Urheberin des Vorspanns und will im Nachhinein finanziell an dem erfolgreichen Stück beteiligt werden.

    "Sollte sie tatsächlich nachweislich die Urheberin sein, dann verschließen wir uns einer gütlichen Einigung nicht", sagte der BR- Jurist Stefan Frank der Deutschen Presse-Agentur dpa und bestätigte damit einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (SZ). Allerdings sei fraglich, ob das so sei und ob sie das überhaupt nachweisen könne. Außerdem werde es dabei sicher nicht um "wesentliche Beträge" gehen.

    Der Fall ist kompliziert, und in dieser Weise auch noch nicht dagewesen. Zudem liegt die ganze Geschichte 40 Jahre zurück, denn der Vorspann kündigt seit 1970 die "Tatort"-Krimis an. Nach Angaben ihres Anwaltes hat die Grafikerin im Jahr der Entwicklung 1969 für eine Produktionsfirma in München gearbeitet, die heute nicht mehr existiert. Dem SZ-Bericht zufolge gewann diese Firma damals einen Wettbewerb der ARD und durfte den Trailer schließlich produzieren. Und wurde dafür auch bezahlt.

    Die Klägerin allerdings sagt nun, sie habe den Vorspann so gut wie alleine entwickelt, die Dreharbeiten geleitet und auch die Trickaufnahmen wie den Fingerabdruck erfunden und umgesetzt. Deshalb sei sie die eigentliche Urheberin. Weil der Vorspann seit 40 Jahren Woche für Woche unzählige Male gelaufen ist, sei er so erfolgreich, dass sie nun mehr Geld dafür will. Laut SZ hatte sie damals 2500 Mark brutto bekommen. Außerdem soll ihr Name als Erfinderin im Abspann genannt werden.

    Bevor es aber um Geld gehen kann - Kläger-Anwalt Nikolaus Reber spricht von einem Streitwert um die 150.000 Euro - müssen zunächst alte Unterlagen herbeigeschafft werden. Die Grafikerin fordert die Einsicht in die BR-Unterlagen und weitere Auskunft, unter anderem, um nachweisen zu können, dass sie die Urheberin ist. Am Prozesstag, dem 16. Dezember, geht es also erstmal um die Auskunft, sagte ein Vertreter Rebers. Wie es dann weitergeht, ist noch völlig offen.

    Der "Tatort"-Vorspann hat schon öfter Streit ausgelöst. Während der Musikkomponist Klaus Doldinger über die Verwertungsgesellschaft Gema an jedem Abspann verdient, hatte sich der Schauspieler, dessen Auge und dessen Beine sich in die Zuschauer-Gedächtnisse eingeprägt haben, gegen eine Klage entschieden und mit 400 Mark Gage von damals zufriedengegeben.

    "Solange sie uns nicht nachweist, dass sie tatsächlich die Urheberin ist, wissen wir nicht, was kommt", sagte BR-Rechtsanwalt Frank. Allerdings sei es unwahrscheinlich, dass sie das tatsächlich nachweisen könne. "Wir hatten überhaupt keinen Vertrag mit ihr." Bevor der Kläger-Anwalt im Sommer auf den BR und auch den Westdeutschen Rundfunk (WDR) zukam, habe niemand die Frau gekannt.

    Auch BR-Sprecher Rudi Küffner geht nicht davon aus, dass die Klage Erfolg haben könnte. "Da war nie eine schriftliche Niederlegung. Die Bezahlung erfolgte damals durch eine Agentur, die eingeschaltet war." Und eine Namensnennung wegen eines Vorspanns - so etwas habe er überhaupt noch nie gehört.

    Außerdem sind sich Frank und Küffner noch in einer anderen Sache einig: Der Vorspann habe es nur deshalb zum Kultstatus gebracht, weil die "Tatort"-Filme selbst so gut seien. Frank: "Die "Tatorte" waren nicht wegen ihres Vorspanns so erfolgreich, sondern wegen ihrer Geschichten." (dpa)

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