Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Münster-Senden: 18-Jährige ermordet 17-jähriges Mädchen brutal wegen enttäuschter Freundschaft

Münster-Senden

18-Jährige ermordet 17-jähriges Mädchen brutal wegen enttäuschter Freundschaft

    • |
    Ein unfassbarer Mord hat sich im westfälischen Senden abgespielt. Dort soll eine 18-Jährige eine 17-Jährige brutal getötet haben. Symbolbild
    Ein unfassbarer Mord hat sich im westfälischen Senden abgespielt. Dort soll eine 18-Jährige eine 17-Jährige brutal getötet haben. Symbolbild Foto: Julian Leitenstorfer

    Eine 18-Jährige hat aus einer nicht überwundenen Enttäuschung über das Ende ihrer Freundschaft heraus ein 17 Jahre altes Mädchen laut Polizei brutal ermordet. Der Mord an der 17-Jährigen passierte im westfälischen Senden. Mit einem Küchenmesser habe die aus Dortmund stammende mutmaßliche Mörderin mehrfach auf den Kopf ihres Opfers eingestochen. Außerdem habe sie die schwer verletzte 17-Jährige heftig getreten und sie anschließend noch erwürgt, teilten

    17-Jährige starb durch Messerstiche, Tritte und Erwürgen

    Die 18 Jahre junge Frau habe die Tat gestanden, ihr sei der Haftbefehl wegen Mordes eröffnet worden. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Heribert Beck ergab die Obduktion, dass die Angreiferin "mit aller Konsequenz und Brutalität" ihren Mordvorsatz umgesetzt habe. Jeder einzelne Angriff - das mehrfache Zustechen, die groben Tritte und das Erwürgen - hätte demnach zum Tod des Opfers geführt.

    Das 17 Jahre alte Opfer sei innerlich verblutet, die Leber sei vermutlich durch die Tritte erheblich verletzt worden. Aber auch die Stichverletzungen und das Erwürgen seien für den Tod ursächlich.

    18-Jährige und 17-Jährige waren in Streit geraten

    Zu der Tat kam es den Angaben zufolge, nachdem die beiden jungen Frauen gemeinsam eine Feier besucht hatten und anschließend in Streit gerieten. Die Täterin habe nach der Messerattacke ihr schwer verletztes Opfer einen Kellerabgang heruntergezogen, dort dann auf sie eingetreten und sie gewürgt. Sie habe erst von der ehemaligen Freundin abgelassen, nachdem sie kein Lebenszeichen mehr feststellte. Der Oberstaatsanwalt wollte sich aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht dazu äußern, ob die beiden Frauen eine Liebesbeziehung oder eine freundschaftliche Beziehung pflegten. afp/AZ

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden