Der wegen Vergewaltigung und Mordes an einer Studentin in Freiburg angeklagte Flüchtling hat offensichtlich über sein Alter gelogen.
Hussein K., der nach eigenen Angaben aus Afghanistan stammt, sagte am Dienstag zum Auftakt seines Prozesses aus, er sei 2015 bei der Einreise nach Deutschland 18 gewesen. Er habe sich absichtlich jünger gemacht und behauptet, er sei erst 16 Jahre alt, sagte der Beschuldigte. Andere Flüchtlinge hätten ihm dazu geraten: "Wenn Du unter 18 bist, ist die Situation besser."
Beide Altersvarianten stellte der Staatsanwalt infrage - zumal der Flüchtling zum Prozessauftakt auch noch sagte: "Ich heiße Hussein, bin 19 Jahre alt und Afghane." Trotz mehrfacher Nachfrage ließ sich der Widerspruch zum Alter nicht auflösen. Die Staatsanwaltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt. Zwei Gutachten sollen dies im Laufe des Prozesses untermauern. Für wie alt die Justiz Hussein K. hält, kann große Folgen für das Strafmaß haben, das ihn erwartet.
Das Verbrechen an Maria L. hatte 2016 bundesweit Entsetzen ausgelöst und die Debatte über kriminelle Flüchtlinge angeheizt. Der Ankläger schilderte zum Auftakt am Landgericht ein grausames Vorgehen.
Demnach lauerte der Angeklagte der 19-Jährigen kurz vor drei Uhr nachts auf - die Studentin war auf dem Heimweg von einer Party. K. soll sie vom Rad gerissen, sie dreimal unter anderem in Kopf und Brust gebissen und ihr die Kleider ausgezogen haben. Dann würgte und vergewaltigte er sie. Anschließend soll er die bewusstlose Frau im Fluss Dreisam abgelegt haben - laut Staatsanwalt wollte er, dass sie ertrank. Zudem sollte das Wasser Spuren an ihrem Körper verwischen.
Das Publikumsinteresse an dem Mordfall war am ersten Prozesstag enorm. Die Zuhörer standen bereits vom frühen Morgen an Schlange vor dem Gerichtsgebäude. Es gab nahe dem Gebäude auch Kundgebungen zum Thema Flüchtlingspolitik: Der Polizei zufolge demonstrierten etwa 10 Anhänger aus dem Umfeld der AfD sowie rund 50 Teilnehmer einer Gegenveranstaltung des linken Spektrums. Beide Gruppen hätten Parolen gerufen, die Beamten hätten aber nicht eingreifen müssen, hieß es.
K. kündigte gleich am Morgen über seinen Verteidiger an, "umfassend zur Sache und zur Person" auszusagen. Ein Dolmetscher übersetzte für ihn in seine Muttersprache Dari. Dennoch blieb der Angeklagte an vielen Stellen seines Berichts vage - vor allem Nachfragen zu seiner Familie blockte er ab mit den Worten "Ich kann nicht über ihre Probleme reden." Auf Antrag der Verteidigung wurde beschlossen, die Öffentlichkeit für Teile der Aussagen von Hussein K. auszuschließen - dabei geht es unter anderem um Details zu seinem Sexualleben und einem möglichen Missbrauch in einer Koranschule in Afghanistan. Auch die Plädoyers zu Ende des Prozesses sollen nicht öffentlich sein.
Fragen zu einer Gewalttat von Hussein K. in Griechenland vor seiner Flucht nach Deutschland wurden nicht zugelassen. K. hatte auf der Insel Korfu eine Frau eine Klippe hinabgestoßen. Wegen versuchten Mordes war er dafür ins Gefängnis gekommen, nach einer Amnestie aber wieder freigelassen worden. Danach tauchte er unter und später in Deutschland wieder auf. Der Prozess geht am 11. September weiter.