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Mönchengladbach: Fußgänger bei illegalem Autorennen getötet

Mönchengladbach

Fußgänger bei illegalem Autorennen getötet

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    Kreuz zur Erinnerung an einen Verkehrstoten. In Mönchengladbach ist ein 38-Jähriger bei einem illegalen Autorennen ums Leben gekommen.
    Kreuz zur Erinnerung an einen Verkehrstoten. In Mönchengladbach ist ein 38-Jähriger bei einem illegalen Autorennen ums Leben gekommen. Foto: Julian Stratenschulte/Symbol (dpa)

    Ein 38 Jahre alter Fußgänger ist bei einem illegalen Autorennen in Mönchengladbach getötet worden. Zwei Wagen seien am Freitagabend durch die Innenstadt gerast, teilte die Polizei mit. Ein 28-Jähriger verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und erfasste den Fußgänger. Der Mann starb wenig später. Der Fahrer des zweiten Autos raste davon und wurde auch am Samstagmorgen noch gesucht.

    Am Unfallort sei die Geschwindigkeit aus Lärmschutzgründen auf 40 Stundenkilometer beschränkt, hieß es. Die Autos seien wesentlich schneller unterwegs gewesen und hätten sich riskante Überholmanöver geliefert. Laut Zeugenaussagen raste einer der Fahrer in den Gegenverkehr, um den anderen zu überholen - dabei geschah das Unglück. Mit dem 28-Jährigen saß noch dessen Bruder im Auto.

    In der Vergangenheit hat es in Deutschland immer wieder schwere Unfälle durch illegale Autorennen gegeben. Besonderes Aufsehen erregte der Fall zweier Raser in Berlin, die ein

    In der kommenden Woche, am 22. Juni, wird außerdem ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe erwartet. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verschärfung der Strafen gegen zwei Raser. Die Männer hatten sich im April 2015 in Köln ein spontanes Rennen geliefert. Bei Tempo 95 schleuderte eines der getunten Autos aus der Kurve. Auf dem Radweg traf es mit Wucht eine 19 Jahre alte Studentin, die wenige Tage später starb.

    Auch die Politik reagierte bereits: Eine vom Bundesrat angestoßene Initiative, die die große Koalition bis zur Bundestagswahl umsetzen will, setzt auf stärkere Abschreckung. Wer illegale Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, soll mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden - mit bis zu zehn Jahren, wenn jemand schwer verletzt oder getötet wird. dpa

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