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Missbrauch auf Campingplatz: Erstes Urteil im Lügde-Prozess gefallen: Bewährungsstrafe

Missbrauch auf Campingplatz

Erstes Urteil im Lügde-Prozess gefallen: Bewährungsstrafe

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    Am Mittwoch ist ein erstes Urteil im Missbrauchsfall von Lügde gefallen.
    Am Mittwoch ist ein erstes Urteil im Missbrauchsfall von Lügde gefallen. Foto: Guido Kirchner, dpa

    Im Fall des hundertfachen sexuellen Missbrauchs auf einem Campingplatz bei Lügde hat das Landgericht Detmold am Mittwoch ein erstes Urteil gesprochen. Die Kammer verurteilte einen 49-Jährigen aus Stade in Niedersachsen zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung. Die Bewährungsauflagen gelten für die nächsten drei Jahre und sind streng. So muss sich der Deutsche einer Therapie unterziehen und 3000 Euro an ein Opfer bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Revision eingelegt werden. Und der Hauptprozess in dem Fall geht ohnehin weiter - die Urteile gegen die beiden Angeklagten werden im August erwartet. 

    Das Gericht blieb mit seinem Urteil am Mittwoch gegen den 49-Jährigen unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anklage hatte sich für eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ausgesprochen. Damit wäre eine Bewährungsstrafe nicht möglich gewesen. Die Grenze liegt genau bei zwei Jahren. Der Rechtsanwältin einer Nebenklägerin war auch das nicht genug. Sie hatte drei Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Verteidiger Jann Popkes hatte sich für eine

    Mann wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch verurteilt

    Verurteilt wurde der 49-Jährige am Abend wegen Anstiftung und Beihilfe zum sexuellen und schweren Missbrauch von Kindern. In den Jahren 2010 bis 2011 hat er nach Überzeugung des Gerichts an Webcam-Übertragungen teilgenommen, bei denen ein Kind auf dem Campingplatz in Lügde an der Landesgrenze zu Niedersachsen sexuell missbraucht wurde. Auch hat er dabei Anweisungen gegeben. Außerdem hat er sich demnach vor den Augen des Kindes selbst befriedigt. 

    Verurteilt wurde Heiko V. auch wegen des Besitzes von kinderpornografischen Fotos und Videos. Die Ermittler hatten bei ihm rund 31.000 Fotos und 11.000 Videos gefunden. 

    Das Landgericht hatte dieses Verfahren am zweiten Tag im Hauptprozess gegen Andreas V. und Mario S. Ende Juni abgetrennt. Im Gegensatz zu diesen beiden Männern war Heiko V. nie auf dem Campingplatz, wo über Jahre mehr als 40 Kinder hundertfach sexuell missbraucht wurden. Der Prozess gegen die Dauercamper wird am 1. August fortgesetzt. Noch im selben Monat sollen die Urteile gesprochen werden.

    Angeklagter Heiko V. hat nie selbst ein Kind missbraucht

    Das Gericht wertete das Geständnis - bereits am ersten Prozesstag - des bislang nicht vorbestraften Heiko V. zugunsten des 49-Jährigen. Er habe nie selbst ein Kind missbraucht. Seine Jahre zurückliegenden Taten seien daher nicht vergleichbar mit dem hundertfachen Missbrauch von Kindern durch die Angeklagten Andreas V. und Mario S. Außerdem habe er bereits fast sieben Monate in Untersuchungshaft gesessen. 

    Die Vorsitzende Richterin machte in der Urteilsbegründung mehrfach aus ihrem Abscheu über die Taten keinen Hehl. Sie betonte aber auch, dass das Gericht nur die persönliche Schuld des 49-Jährigen zu bewerten hatte. "Wenn wir ihren Fall nicht im Zusammenhang mit Lügde und dem großen medialen Interesse verhandelt hätten, dann wäre ihr Prozess wahrscheinlich vor einem Amtsgericht verhandelt worden. Die Öffentlichkeit hätte davon dann kaum etwas wahrgenommen", sagte Anke Grudder.

    Missbrauchsfall Lügde: Experte hält Heiko V. für pädophil

    Ein Gutachter hatte den Deutschen zum Auftakt für voll schuldfähig erklärt. Der Experte hält Heiko V. nicht für pädophil. "Sein Sexualleben ist auffällig, aber nicht krankhaft", sagte Experte Bernd Roggenwallner. Allerdings sei eine Therapie wohl sinnvoll, weil die Gefahr eines Rückfalls nicht ausgeschlossen werden könne. Heiko V. hatte bereits im Verfahren erklärt, eine Therapie machen zu wollen. Nach Angaben des Gerichts habe die Lebensgefährtin des gelerntes Koches und Kraftfahrers bereits nach Behandlungsmöglichkeiten gesucht.  

    Heiko V. hatte sich bei dem anwesenden Opfer am Mittwoch erneut entschuldigt. Auf Anordnung des Gerichts muss er 3000 Euro an die junge Frau zahlen, die als Nebenklägerin in dem Verfahren auftritt. "Wir wissen, dass das Ihr Leid nicht wieder gutmacht. Sie müssen ein Leben lang mit den Folgen leben", sagte Grudder in Richtung der Frau, die als Kind auf dem Campingplatz missbraucht worden war. Daher könne das Geld nur ein kleiner Trost sein. (dpa)

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