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Masern-Todesfall: Anzeige gegen Ärzte: Frau stirbt in Essen an Masern

Masern-Todesfall

Anzeige gegen Ärzte: Frau stirbt in Essen an Masern

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    In Essen ist eine Frau an einer Masern-Erkrankung verstorben. Sie war nicht ausreichend geimpft.
    In Essen ist eine Frau an einer Masern-Erkrankung verstorben. Sie war nicht ausreichend geimpft. Foto: Achim Scheidemann/dpa

    Mehrere Medien hatten darüber berichtet, dass die dreifache Mutter in ihrer Kindheit wohl nur eine Masernimpfung erhalten hatte. Heute sind zwei empfohlen. Zuletzt war in Deutschland im Februar 2015 in Berlin ein anderthalbjähriger Junge gestorben. Nach Angaben einer Sprecherin des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin hatte es davor 2011 einen Todesfall gegeben.

    Masern-Tote hatte nur eine einmalige Impfung

    Der RKI-Sprecherin zufolge kann eine nur einmalige Impfung gegen Masern der Grund für eine Erkrankung sein. Denn nur 90 bis 95 Prozent der nur einmal Geimpften bauen einen Impfschutz auf. Die Ständige Impfkommission empfiehlt, die erste Masern- und Rötelnimpfung in Kombination im Alter von elf bis 14 Monaten, die zweite im zweiten Lebensjahr. Nach 1970 geborene Erwachsene, die nur eine oder keine Impfung erhielten, sollten einmal geimpft werden. Auch die großen Impflücken bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen tragen entscheidend dazu bei, dass es in Deutschland immer wieder örtlich Masernausbrüche gibt.

    Das sind die Masern

    Die Masern sollten in Deutschland eigentlich bis zum Jahr 2015 ausgerottet sein. Das Gegenteil ist der Fall. Was Sie über die Krankheit wissen müssen:

    Masern werden durch ein Virus ausgelöst und sind hochansteckend.

    Der Masern-Erreger wird über die Luft (aerogen) und bei direktem körperlichem Kontakt verbreitet.

    Symptome der Krankheit sind Fieber, Husten, Schnupfen, und ein Masern-typischer Ausschlag.

    Mögliche Komplikationen bei Masern sind Lungenentzündung oder Gehirnentzündung (Meningitis).

    Mit steigendem Alter steigt das Risiko für Komplikationen.

    Bei Erwachsenen sind Komplikationen häufiger als bei Kindern, und der Krankheitsverlauf ist schwerer.

    Masern gehören zu den meldepflichtigen Krankheiten.

    Wer einmal an Masern erkrankt ist, wird in seinem gesamten Leben nicht noch einmal daran erkranken. Das Immunsystem bildet Antikörper gegen das Virus und speichert diese im Körper.

    Impfung: BGH entscheidet pro Impfbefürworter

    Erst gestern wurde ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) öffentlich, das die Position von Impfbefürwortern stärkt. Getrennt voneinander lebende Eltern waren sich dabei uneins über die Notwendigkeit von Impfungen. Die Mutter war dagegen, der Vater befürwortete sie.

    Fragen und Antworten zum Thema Impfen

    Was ist Impfen?

    Mittels einer Spritze mit abgetöteten Viren oder Virusbestandteilen wird der Körper dazu animiert, vorbeugend Antikörper gegen bestimmte Krankheitserreger zu bilden.

    Ist Impfen Pflicht?

    Nein, aber Ärzte empfehlen es aus gutem Grund.

    Welche Impfungen brauche ich?

    Hausarzt Dr. Berger empfiehlt Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung, Keuchhusten, Hepatitis B, das Bakterium Haemophilus influenzae, Masern, Röteln, Mumps.

    Bin ich geimpft?

    Auskunft gibt der Impfpass. Ist er nicht auffindbar, hilft nach Angaben von Dr. Berger ein Bluttest. Gerade Menschen, die mit Kindern arbeiten, müssen über ihre Impfungen Bescheid wissen.

    Wer kann impfen?

    Alle Ärzte.

    Wo kann ich mich informieren?

    Auf den Internetseiten www.impfen-info.de und www.rki.de/impfen. (huda)

    Streiten Eltern über Belange von erheblicher Bedeutung, könne das Familiengericht dem Elternteil die Entscheidung übertragen, dessen Lösung dem Kindeswohl besser gerecht wird. Schutzimpfungen seien für ein Kind von „erheblicher Bedeutung“. afp/dpa

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