Das Hohe Gericht im Bundesstaat Penang im Norden des Landes verurteilte am Freitag neben den Eltern auch einen Onkel des kleinen Mädchens zu einem Jahr Freiheitsentzug. Eine 41-jährige Tante wurde in eine psychiatrische Anstalt überwiesen. Die an Schizophrenie leidende Frau soll die anderen Familienmitglieder angestiftet haben, eine "Gebetssitzung" abzuhalten.
Eltern waren überzeugt davon, dass das Kind besessen ist
Das Kind war im August 2012 erstickt worden, als es von sieben Verwandten und der Hausangestellten unter einer Decke festgehalten wurde. Die "sehr religiösen" Buddhisten seien überzeugt gewesen, dass das kleine Mädchen besessen sei, sagte der Anwalt der Familie, Ang Chun Pun. "Sie wollten dem Kind helfen (...) Aber die Gebetssitzung ging viel zu weit."
In erster Instanz wurden nur Geldstrafen verhängt
Ursprünglich hatten die Angeklagten auf nicht schuldig plädiert. Im Laufe des Prozesses gaben sie aber die Tat zu, die im Haus der Familie in der Stadt Bukit Mertajam begangen wurde. Auf ein solches Delikt steht in Malaysia eine Höchststrafe von zwei Jahren Gefängnis. In erster Instanz waren mehrere Angeklagte lediglich zu Geldstrafen verurteilt worden. Auch die Tante war schuldig gesprochen worden.
Das Hohe Gericht stellte aber nun fest, dass sie wegen ihrer Schizophrenie psychiatrisch behandelt werden müsse. Die Hausangestellte wurde nicht belangt, weil sie gegen die Familie aussagte. afp