Im Laufe der Anhörung sollten Zeugen zu Wort kommen und Dokumente geprüft werden. Lohan muss nachweisen, dass sie alle erforderlichen Kurse für Alkoholsünder absolviert und in den vergangenen Monaten keinen Alkohol konsumiert hat. Ein sofortiger Richterspruch war nicht zu erwarten.
Lohan ist wegen früherer Alkoholvergehen im Jahr 2007 derzeit auf Bewährung frei. Im Mai hatte die Schauspielerin einen Gerichtstermin in Los Angeles verpasst und ihr Fehlen mit dem Verschwinden ihres Reisepasses entschuldigt. Zu diesem Zeitpunkt war Lohan bei den Filmfestspielen in Cannes. Richterin Revel ließ ihr bei der Rückkehr nach Kalifornien einen Überwachungsdetektor am Fußgelenk anlegen, der bei Alkoholkonsum Alarm schlägt. Lohan darf bis auf weiteres weder Alkohol noch Drogen anrühren. Sie muss sich regelmäßig Tests unterziehen und Kurse für Süchtige besuchen.