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Limburg: Bischof Tebartz-van Elst entgeht mit 20.000 Euro einer Vorstrafe

Limburg

Bischof Tebartz-van Elst entgeht mit 20.000 Euro einer Vorstrafe

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    Der Limburger Bischof Tebartz-van Elst kommt wohl mit einem blauen Auge davon.
    Der Limburger Bischof Tebartz-van Elst kommt wohl mit einem blauen Auge davon. Foto: Foto: Boris Roessler/Archiv

    Eine Akte im Fall Franz-Peter Tebartz-van Elst ist so gut wie geschlossen. Sobald der umstrittene Limburger Bischof 20 000 Euro an die Staatskasse gezahlt hat, ist sein Verfahren wegen falscher eidesstattlicher Versicherung komplett vom Tisch. Aus juristischer Sicht ist die "Causa Tebartz" dann erledigt, für das Bistum aber längst noch nicht.

    Wochenlang hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt, ob der Kirchenmann falsche Angaben zu einem Erste-Klasse-Flug nach Indien gemacht hat. Sie beantragte schließlich einen Strafbefehl beim Amtsgericht in der Hansestadt.

    Öffentliches Interesse soll beseitigt werden

    Mit der am Montag bekanntgewordenen Einstellung des Verfahrens lautet die juristische Bewertung: Eine Schuld des Bischofs sei festgestellt worden, aber eine Geldauflage reiche in diesem Fall aus, "um das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen", erläuterte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungsbehörde habe der Einstellung unter anderem zugestimmt, weil Tebartz-van Elst die Vorwürfe eingeräumt habe.

    Alltag für die Justiz in Deutschland

    Solch ein Verfahren ist Alltag für die Justiz in Deutschland - für einen führenden Kirchenvertreter hat es Seltenheitswert. "Das steigert nicht seine Glaubwürdigkeit", sagt der Kirchenrechtler Thomas Schüller über den derzeit vom Papst beurlaubten Tebartz-van Elst. Denn Wahrhaftigkeit sei das höchste Gut eines Bischofs.

    So oder so ist das Vertrauen vieler Limburger Gläubigen und Bistumsmitarbeiter in ihren Oberhirten zerstört. Der Skandal um die auf mindestens 31 Millionen Euro explodierten Kosten für den neuen Bischofssitz und die heftige Kritik an seiner Amtsführung sind seit seit Monaten ein Streitthema.

    Diözesanversammlung hält zum Protz-Bischof

    Der Fall Tebartz-van Elst

    Der Fall des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst - eine Chronologie:

    19. August 2012: Tebartz-van Elst sei erster Klasse nach Indien geflogen, um dort soziale Projekte zu besuchen, berichtet das Magazin «Der Spiegel». Das Bistum weist die Vorwürfe zurück.

    29. Mai 2013: Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Bischof wegen möglicher Falschaussage über seinen Flug nach Indien.

    28. Juni: Die umstrittene neue Bischofsresidenz hat nach Angaben des Limburger Bistums knapp 10 Millionen Euro gekostet - rund viermal so viel wie ursprünglich geplant. Der Bischof betont, dass der Bau schon 2007 vor seinem Antritt beschlossen worden sei.

    9. Juli: Das Bistum korrigiert die Gesamtkosten für die neue Residenz nach oben. Sie lägen deutlich über 10 Millionen Euro.

    25. August: Im Bistum beginnt mit einem Offenen Brief eine Unterschriftensammlung gegen die Amtsführung des Bischofs. Gefordert wird eine umfassende Aufklärung über die Kosten der Residenz.

    29. August: Das streng konservative «Forum Deutscher Katholiken» ruft zur Solidarität mit dem Oberhirten auf.

    1. September: Tebartz-van Elst bittet alle Gläubigen seines Bistums in einem Brief um Vertrauen und räumt Fehler ein.

    6. September: Gläubige überreichen dem Bischof ihren Offenen Protestbrief mit rund 4400 Unterschriften.

    9. September: Der päpstliche Gesandte Giovanni Kardinal Lajolo besucht Limburg. Der Bischof sichert wenige Tage später zu, alle Kosten für die Baumaßnahmen Prüfern zugänglich zu machen.

    23. September: Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, kritisiert Tebartz-van Elst wegen der Finanzaffäre. Eine Kommission werde untersuchen, warum die Kosten für das neue Domizil explodierten.

    7./8. Oktober: Das Bistum beziffert die Kosten für den neuen Bischofssitz jetzt auf 31 Millionen Euro. Kritiker werfen dem Bischof Täuschung vor und fordern seinen Rücktritt.

    10. Oktober: Tebartz-van Elst verteidigt die Kostenexplosion. «Wer mich kennt, weiß, dass ich keinen pompösen Lebensstil brauche», sagt er der «Bild»-Zeitung. Die Hamburger Staatsanwaltschaft beantragt in Zusammenhang mit dem Flug nach Indien einen Strafbefehl.

    12. Oktober: Einem Medienbericht zufolge will der Bischof rasch nach Rom fliegen. Er wolle damit Erzbischof Robert Zollitsch zuvorkommen, der am Donnerstag mit Papst Franziskus über die Limburger Situation rede.

    13. Oktober: Der Druck auf Tebartz-van Elst wächst weiter: «Welt am Sonntag» und «Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung» berichten über bis zu 40 Millionen Euro Gesamt-Finanzbedarf für die Limburger Residenz und Versuche, die Kostenexplosion zu verschleiern. Der Bischof reist am Vormittag nach Rom - zu Gesprächen mit dem Papst.

    23. Oktober: Papst Franziskus verordnet dem Bischof eine mehrmonatige Auszeit, belässt ihn aber im Amt.

    26. März 2014: Franz-Peter Tebartz-van Elst kehrt nicht in sein Bistum zurück. Nach einer monatelangen Hängepartie nahm Papst Franziskus das Rücktrittsgesuch des seit Oktober suspendierten Bischofs an.

    Erst am Wochenende erklärte die Diözesanversammlung, die gewählte Vertretung der Limburger Katholiken, "dass ein Neubeginn mit ihm nicht möglich erscheine". Daran ändert sich auch nach der Einstellung des Verfahrens nichts, bekräftigte die Präsidentin des Gremiums, Ingeborg Schillai, im "Saarländischen Rundfunk". Die Erklärung der Versammlung vom Wochenende sei "in keinem Fall als hinfällig anzusehen". Auch führende Angehörige im Bistum machten zuletzt keinen Hehl daraus, dass sie sich einen neuen Bischof wünschen - und Papst Franziskus darüber bald entscheiden möge.

    Ob Untreue-Ermittlungen eingeleitet werden, ist noch offen

    Der Papst hatte Tebartz-van Elst Ende Oktober in die Auszeit geschickt, zunächst solange, bis eine Kommission der Deutschen Bischofskonferenz die Überprüfung der Kosten für die Residenz abgeschlossen hat. Der Papst wird sicherlich auch die Hamburger Justiz-Entscheidung mit Interesse zur Kenntnis nehmen.

    Noch offen ist, wie der "Fall Tebartz" bei der Limburger Staatsanwaltschaft ausgeht: Sie prüft derzeit, ob sie gegen den Bischof im Zusammenhang mit dem Prestigebau auf dem Domberg Untreue-Ermittlungen einleiten soll. dpa

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