Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Leipzig: "Querdenken"-Organisator muss wegen Corona beatmet werden

Leipzig

"Querdenken"-Organisator muss wegen Corona beatmet werden

    • |
    Einer der Mitorganisatoren der Leipziger "Querdenken"-Demonstration musste auf der Intensivstation künstlich beatmet werden.
    Einer der Mitorganisatoren der Leipziger "Querdenken"-Demonstration musste auf der Intensivstation künstlich beatmet werden. Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

    Sie kamen zu Tausenden, missachteten die Abstandsregeln, viele von ihnen trugen keine Maske. Die Teilnehmerzahl lag weit über den erlaubten 16.000. Es gab Schlägereien. Böller, Raketen und Rauchtöpfe wurden gezündet. Gegenstände flogen auf die Polizei. Die Demonstration der "Querdenker" am 7. November in Leipzig endete im Chaos.

    Nach der Demonstration der Stuttgarter Initiative „Querdenken“ kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Teilnehmern und der Polizei.
    Nach der Demonstration der Stuttgarter Initiative „Querdenken“ kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Teilnehmern und der Polizei. Foto: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa

    Nun wurde bekannt: Einer der Mitorganisatoren der Leipziger "Querdenken"-Demonstration wurde offenbar rund eine Woche nach der Veranstaltung mit Corona in eine Leipziger Klinik eingeliefert, wo er später auf der Intensivstation künstlich beatmet werden musste. Das berichtet die Leipziger Volkszeitung. Sie beruft sich dabei auf Aussagen des Direktors der Leipziger Uniklinik, Christoph Josten. „Einer der bekannten Querdenker, der in Leipzig demonstriert hat, wurde acht Tage später intubiert“, sagte Josten demnach am Freitagnachmittag auf der sächsischen Landespressekonferenz. Laut Leipziger Volkszeitung bestätigten zwei weitere unabhängige Quellen die Aussagen des Klinik-Direktors.

    Mitorganisator der "Querdenken"-Demo in Leipzig landet auf Intensivstation

    Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach verbreitete die Meldung auf Twitter. Das Verhalten der "Querdenken"-Demonstranten bezeichnete er in seinem Tweet als "selbstgerecht" und "einfach unentschuldbar". Außerdem forderte Lauterbach, die Organisation zu überwachen. In Baden-Württemberg ist dies bereits der Fall. Das Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg beobachtet als erstes in Deutschland die Bewegung Querdenken 711. Damit ist die Bewegung in Stuttgart gemeint, die jedoch auch weitere Ableger im Land hat, wie beispielsweise in Ulm.

    Wie am Samstag außerdem bekannt wurde, ist in Böhlen im Landkreis Leipzig der AfD-Stadtrat Harald Hänisch verstorben. Er hatte Medienberichten zufolge an Großdemonstrationen gegen die Corona-Politik in Berlin und Leipzig teilgenommen und soll sich anschließend mit dem Coronavirus infiziert haben. Entgegen einiger Spekulationen in den sozialen Medien, ist es jedoch unwahrscheinlich, dass es sich bei dem Verstorbenen um den an Covid-19 erkrankten Mitorganisatoren der Leipziger "Querdenken"-Demonstration handelt. Bilder auf Facebook zeigen Hänisch am 18. November auf einer Demonstration in Berlin. Der angesprochene Mitorganisator der Querdenken-Demo soll aber rund eine Woche nach der Veranstaltung am 7. November bereits intubiert worden sein.

    Verfassungsschutz hat "Querdenken"-Szene im Blick

    Der Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Staatsregierung, Ludwig Spaenle (CSU), hatte sich am Mittwoch für eine Beobachtung der "Querdenken"-Bewegung im Freistaat durch den Verfassungsschutz ausgesprochen und wandte sich in einem Schreiben an Innenminister Joachim Herrmann (CSU).

    Dem Bayerischen Verfassungsschutz zufolge sei die "Querdenken"-Bewegung im Freistaat sehr heterogen und ein "Sammelbecken von Personen, die aus verschiedensten Gründen Coronaschutzmaßnahmen ablehnen", sagte ein Sprecher. Die Spannweite reiche von "Bürgern, die auf die Bedeutung ihrer Freiheiten hinweisen wollen, über Impfgegner, Esoteriker, generelle Staatsskeptiker bis hin zu Verschwörungstheoretikern".

    Der Verfassungsschutz in Bayern habe die Szene und das Versammlungsgeschehen der Bewegung "genau im Blick", beobachte die Bewegung bisher aber nicht als Ganzes.

    "Querdenken"-Demo in Dresden untersagt

    Obwohl sich das Coronavirus in Sachsen mit voller Wucht ausbreitet, wollten Anhänger der "Querdenken-Bewegung" an diesem Samstag in Dresden gegen die Corona-Politik demonstrieren. Dies wurde nun aber gerichtlich verboten. Nach dem Verwaltungsgericht Dresden entschied auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen in Bautzen in der Nacht zum Samstag entsprechend. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Verbot der "Querdenken"-Demonstration in Dresden bestätigt.

    "Der Eilantrag wurde abgelehnt", sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Damit seien in diesem Fall alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft und die Veranstaltung sei endgültig untersagt. Der Anmelder hatte am Vormittag Verfassungsbeschwerde gegen das zuvor vom Dresdner Verwaltungsgericht und Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen bestätigte Verbot der Kundgebung gegen die Corona-Politik eingelegt.

    Wie das Oberverwaltungsgericht am frühen Samstagmorgen mitteilte, überwiegt das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen war vor gut einem Monat in die Kritik geraten, als es das Verbot einer "Querdenken"-Demo in der Leipziger Innenstadt am 7. November wieder umwarf.

    Anfang November demonstrieren Anhänger der "Querdenken"-Bewegung in Leipzig gegen die Corona-Maßnahmen der Politik.
    Anfang November demonstrieren Anhänger der "Querdenken"-Bewegung in Leipzig gegen die Corona-Maßnahmen der Politik. Foto: Sebastian Kahnert, dpa

    Die Stadt Dresden sah mit der Demonstration die öffentliche Sicherheit gefährdet und befürchtete einen Massenauflauf. Zur Begründung führten die Behörden aus, dass bei vergangenen Demonstrationen der "Querdenker" weder Abstandsgebote noch die Maskenpflicht eingehalten wurden. Die Richter folgten dieser Argumentation. Die Gefahrenprognose der Landeshauptstadt sei nicht zu beanstanden.

    Die Polizei bereitet sich ungeachtet von Gerichtsentscheidungen auf einen Großeinsatz vor. Sie rechnet mit dem Erscheinen zahlreicher Hooligans und Rechtsextremisten. Die rechte Szene hatte die Demonstration in den sozialen Medien beworben. Aber auch gewaltbereite Linksextremisten könnten nach Dresden kommen, hieß es.

    Frankfurter "Querdenken"-Demo: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag ab

    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Samstag außerdem einen Eilantrag für eine Demonstration gegen Corona-Maßnahmen in Frankfurt abgelehnt. Dies teilte ein Sprecher des Gerichts mit. Trotz des Verbots der Stadt Frankfurt kam es am Samstag zu mehreren kleineren Versammlungen von Anhängern der "Querdenken"-Initiative. 

    Vor dem Karlsruher Beschluss hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel das von der Stadt verfügte Verbot der "Querdenker"-Demonstration bestätigt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung am Samstagmorgen mit der hohen Infektionsgefahr. Angesichts der zu erwartenden Teilnehmerzahl von etwa 40.000 Demonstranten sei nicht ersichtlich, wie die erforderlichen Mindestabstände in der Frankfurter Innenstadt eingehalten werden könnten.

    Zudem sei an dem Samstag vor dem dritten Advent mit "einem hohen Aufkommen an Passanten zu rechnen, die ihre Weihnachtseinkäufe erledigen". Der Anmelder habe kein tragfähiges Hygienekonzept für seine Versammlungen vorgelegt und von der Stadt Frankfurt angebotene Alternativstandorte abgelehnt. Das höchste hessische Verwaltungsgericht folgte damit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt zur Verbotsverfügung der Stadt. (AZ/dpa)

    Lesen Sie dazu auch:

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden