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Langjährige Haft für Bohlen-Einbrecher gefordert

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Langjährige Haft für Bohlen-Einbrecher gefordert

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    Langjährige Haft für Bohlen-Einbrecher gefordert
    Langjährige Haft für Bohlen-Einbrecher gefordert Foto: DPA

    Beim Einbruch in die Bohlen-Villa im Dezember 2003 soll der 47-Jährige gemeinsam mit Komplizen unter anderem Gemälde und elektronische Geräte im Wert von 150 000 Euro gestohlen haben. Der Verteidiger des Angeklagten vertrat dagegen die Auffassung, der Einbruch in Bohlens Villa in Tötensen bei Hamburg sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen. Er beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten. Das Urteil soll an diesem Donnerstag verkündet werden.

    Bei den zwölf ihm vorgeworfenen Taten habe der Angeklagte Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände im Gesamtwert von 370 000 Euro erbeutet, sagte Staatsanwalt Christian Braunwarth in seinem Plädoyer. Dabei sei der hohe Sachschaden noch nicht eingerechnet, der besonders in der Bohlen-Villa angerichtet wurde. Weit schwerer als der Einbruch bei dem Musikproduzenten wogen nach Auffassung Braunwarths die dem Angeklagten ebenfalls zur Last gelegten Raubüberfälle, zum Beispiel auf eine Geschäftsfrau in Bad Schwartau bei Lübeck und auf ein Auslieferungslager des Hermes-Versandes. Dabei wurden die Opfer mit Schusswaffen bedroht, gefesselt und geknebelt. Einige von ihnen leiden noch heute, Jahre nach den Taten, unter den psychischen Folgen.

    Dieter Bohlen war zur Tatzeit nicht zu Hause. Er stand damals als Jurymitglied der Casting-Show "Deutschland sucht den Superstar" in Köln vor der Kamera. Als er in der Nacht nach Hause kam, fand er die aufgebrochene Tür und verwüstete Erdgeschossräume vor, wie Bohlen am 19. Januar als Zeuge vor Gericht aussagte.

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