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Landgericht München: Fritz Wepper vs. Atze Schröder: Skurriler Rechtsstreit geht weiter

Landgericht München

Fritz Wepper vs. Atze Schröder: Skurriler Rechtsstreit geht weiter

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    Fritz Wepper und Atze Schröder liefern sich derzeit einen Skurrilen Rechtsstreit.
    Fritz Wepper und Atze Schröder liefern sich derzeit einen Skurrilen Rechtsstreit. Foto: Benjamin Schäling

    Im Rechtsstreit mit dem Komiker Atze Schröder konnte sich Wepper vor dem Landgericht München nur in zwei von fünf strittigen Fragen durchsetzen. Das Gericht hob nach Mitteilung vom Donnerstag eine einstweilige Verfügung gegen Schröder wegen Aussagen in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz teilweise auf.

    Beide Seiten können in Berufung gehen

    Schröder darf aber verschiedene andere Bemerkungen über Schauspieler Wepper ("Um Himmels Willen") nicht mehr wiederholen, unter anderem zu Reaktionen des Bühnenpublikums auf den Münchner Schauspieler. Wepper muss nach dem Beschluss des Landgerichts drei Fünftel der Verfahrenkosten tragen, Schröder zwei Fünftel. Möglicherweise ist das letzte Wort aber nicht gesprochen - beide Seiten haben die Möglichkeit, in Berufung zu gehen.

    Wepper gegen Schröder: Nächste Runde am 24. April

    Der Streit um die Äußerungen bei Lanz ist allerdings eher ein Nebenkriegsschauplatz. Schon seit einiger Zeit streiten die beiden vor Gericht um Äußerungen Schröders in dem Programm "Schmerzfrei". Wepper hat den Comedian auf Unterlassung sowie ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro verklagt, weil er sich gedemütigt fühlt. Das Landgericht hatte den Antrag Weppers auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen; das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung aber auf mit der Begründung: "Satire kann Kunst sein; nicht jede Satire ist jedoch Kunst." Am 24. April soll dieser Rechtsstreit im Hauptsacheverfahren verhandelt werden. (dpa)

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