Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Landgericht Köln: Bewährung aufgehoben: Kölner Raser müssen doch ins Gefängnis

Landgericht Köln

Bewährung aufgehoben: Kölner Raser müssen doch ins Gefängnis

    • |
    Ein weißes Fahrrad soll am Ort der Tragödie in Köln an das Opfer erinnern.
    Ein weißes Fahrrad soll am Ort der Tragödie in Köln an das Opfer erinnern. Foto: Rolf Vennenbernd (dpa)

    Nach dem Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln müssen zwei Raser nun doch ins Gefängnis. Das

    Bundesgerichtshof hob das Urteil teilweise auf

    Die beiden in Deutschland geborenen Türken hatten sich 2015 ein Rennen geliefert. Einer der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen und rammte die 19 Jahre alte Radfahrerin. Die Studentin starb. Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Nach Auffassung des BGH hatten die Kölner Richter in ihrem ersten Urteil 2016 nicht berücksichtigt, wie sich die Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würden. Außerdem habe das Gericht außer Acht gelassen, dass die beiden Raser den Unfall mit ihrer aggressiven Fahrweise vorsätzlich herbeigeführt hätten. Deshalb musste sich das Kölner Landgericht in dem Revisionsprozess erneut mit der Frage der Bewährung befassen.

    Der Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen beschäftigte erneut das Kölner Landgericht.
    Der Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen beschäftigte erneut das Kölner Landgericht. Foto: Oliver Berg, dpa (Archiv)

    Illegale Autorennen hatten in der Vergangenheit häufig Gerichte beschäftigt und zu unterschiedlichen Urteilen geführt. Erst kürzlich hob der BGH das bundesweit erste Mordurteil gegen zwei Berliner Raser auf. Sie hatten bei einem Rennen einen Unfall verursacht, bei dem der Fahrer eines anderen Autos ums Leben kam. (dpa)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden