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Kriminalität: Polizistenmord: Möglicherweise Tatwaffen gefunden

Kriminalität

Polizistenmord: Möglicherweise Tatwaffen gefunden

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    Diese Schnellfeuergewehre vom Typ Kalaschnikow wurden nach der Verhaftung zweier Tatverdächtiger im Augsburger Polizistenmord gefunden. Foto: Bernd Jaufmann/Polizei Schwaben dpa
    Diese Schnellfeuergewehre vom Typ Kalaschnikow wurden nach der Verhaftung zweier Tatverdächtiger im Augsburger Polizistenmord gefunden. Foto: Bernd Jaufmann/Polizei Schwaben dpa

    In einem Versteck der beiden Verdächtigen waren unter anderem etwa zehn scharfe Schusswaffen deponiert. Neben mehreren großkalibrigen Faustfeuerwaffen waren darunter auch drei funktionsfähige Schnellfeuergewehre vom Typ "Kalaschnikow" samt diverser Magazine und umfangreicher Munition, teilte die Polizei am Mittwoch mit. Das Kaliber einiger Waffen passe zu den Hülsen und Geschossen, die am Tatort gefunden wurden. Ob es sich bei den Waffen um eine der Tatwaffen handelt, werde derzeit untersucht.

    In einem anderen Haus, das den Männern ebenfalls als Waffendepot diente, wurde eine schwarze Tasche gefunden, welche die Täter mutmaßlich bei der Tat dabei hatten. Daran wurden Blutspuren gefunden, die von dem Ende Oktober ermordeten Polizisten Mathias Vieth stammen. Außerdem fanden die Ermittler acht scharfe und funktionsfähige Handgranaten aus osteuropäischer Fertigung. Sie wurden gesichert und entschärft und werden derzeit kriminaltechnisch untersucht.

    Die beiden Verdächtigen haben sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die 56 und 58 Jahre alten Brüder sollen in der Nacht zum 28. Oktober in Augsburg den Polizisten erschossen haben. Das Duo wurde in der vergangenen Woche festgenommen. Bereits dann stellte die Polizei mehr als 20 Waffen sowie rund 2000 Schuss Munition sicher.

    Der hauptverdächtige jüngere Bruder war bereits wegen eines anderen Polizistenmordes aus dem Jahr 1975 zunächst zu lebenslanger Haft verurteilt und nach 19 Jahren entlassen worden. Wie die "Süddeutsche Zeitung" (Mittwoch) berichtete, war der Mann während seiner Haftzeit im Jahre 1990 maßgeblich an einer Gefängnis-Revolte in Straubing beteiligt. Dabei sei er mit anderen Häftlingen auf das Dach der Anstalt geklettert, bis sie von Polizeibeamten gewaltsam heruntergeholt wurden. Dabei kam es zu Rangeleien.

    Die Staatsanwaltschaft Regensburg erhob deshalb Anklage wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Das Verfahren wurde eingestellt, weil die zu erwartende neue Strafe gegenüber der bereits verhängten lebenslangen Haft kaum ins Gewicht gefallen wäre. Vier Jahre später wurde die restliche Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt. (dpa)

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