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Kriminalität: Pistorius-Prozess soll neu aufgerollt werden

Kriminalität

Pistorius-Prozess soll neu aufgerollt werden

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    Südafrikas oberste Strafverfolgungsbehörde hat angekündigt, sowohl den Schuldspruch gegen Oscar Pistorius wegen fahrlässiger Tötung als auch das Strafmaß von lediglich fünf Jahren Haft anfechten zu wollen.
    Südafrikas oberste Strafverfolgungsbehörde hat angekündigt, sowohl den Schuldspruch gegen Oscar Pistorius wegen fahrlässiger Tötung als auch das Strafmaß von lediglich fünf Jahren Haft anfechten zu wollen. Foto: Herman Verwey/Pool (dpa)

    Südafrikas Paralympics-Star Oscar Pistorius soll nach dem Willen der obersten Justizbehörde seines Landes viel länger als fünf Jahre für die Erschießung seiner Freundin Reeva Steenkamp büßen. Gegen das Urteil werde die Staatsanwaltschaft "innerhalb der nächsten Tage" Berufung einlegen, kündigte die Nationale Strafverfolgungsbehörde (NPA) am Montag in Pretoria an.

    Bei der Behörde, die im südafrikanischen Rechtssystem über der Anklagevertretung steht, hatte sich nach der Verkündung des Strafmaßes für Pistorius am vergangenen Dienstag auch die einflussreiche Frauenliga des regierenden Afrikanischen Nationalkongresses (ANC) beschwert.

    Der Fall Pistorius - eine Chronologie

    14. Februar 2013: Steenkamps Leiche wird in Pistorius' Wohnung gefunden. Der Sportler hatte die 29-Jährige durch die geschlossene Toilettentür mit vier Schüssen aus einer seiner Schusswaffen getötet. Er wird festgenommen.

    15. Februar 2013: Bei einem ersten Gerichtstermin, bei dem Pistorius Mord an seiner Freundin zur Last gelegt wird, bestreitet er den Mordvorwurf.

    19. Februar 2013: Pistorius macht geltend, er habe hinter der Toilettentür einen Einbrecher vermutet und "furchtbare Angst" gehabt.

    22. Februar 2013: Pistorius wird gegen eine Kaution von umgerechnet 75.000 Euro freigelassen.

    März 2014: Zum Prozessauftakt sagt eine Zeugin aus, sie habe in der Tatnacht "schreckliche Schreie" einer Frau und Schüsse gehört. Pistorius übergibt sich bei der Verlesung des Autopsieberichts.

    April 2014: Pistorius beginnt seine Aussage mit einer Entschuldigung bei Steenkamps Familie. Immer wieder bricht er im Kreuzverhör in Tränen aus und verwickelt sich auch in Widersprüche.

    30. Juni 2014: Nach sechswöchiger Pause, in der sich Pistorius psychiatrischen Untersuchungen unterziehen muss, erklären drei Psychiater und ein Psychologe, dass der Angeklagte zur Tatzeit voll schuldfähig war.

    11. September 2014: Richterin Thokozile Masipa spricht Pistorius von den Vorwürfen des Mordes und des Totschlages frei.

    12. September 2014: Pistorius wird wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässigen Waffengebrauchs in einem Fall schuldig gesprochen.

    21. Oktober 2014: Das Strafmaß wird verkündet: maximal fünf Jahre Gefängnis. Pistorius muss seine Haft sofort antreten.

    10. Dezember 2014: Die Berufung wird zugelassen.

    19. Oktober 2015: Pistorius wird auf Bewährung und unter Auflagen vorzeitig aus der Haft in den Hausarrest entlassen.

    3. November 2015: Im Berufungsverfahren fordert die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Mordes

    3. Dezember 2015: Pistorius wird wegen Mordes schuldig gesprochen, der Fall wird an die Vorinstanz zurückverwiesen.

    3. März 2016: Das Verfassungsgericht weist eine Beschwerde des Sportlers gegen den Schuldspruch zurück.

    6. Juli 2016: Pistorius wird zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Er tritt seine Strafe sofort an. Sowohl Anklage als auch Verteidigung können Berufung gegen das Strafmaß einlegen.

    NPA-Sprecher Nathi Mcnube erklärte, die Behörde habe in den letzten Tagen rechtliche Fragen geprüft, die sich aus dem Verfahren und dem Urteilsspruch gegen Pistorius ergeben hätten. Staatsanwalt Gerrie Nel und seine Assistentin hätten auf dieser Grundlage begutachtet, ob es hinreichende Argumente gebe, den Fall neu aufzurollen.

    Mit dem angestrebten Verfahren vor Südafrikas Obersten Berufungsgericht sollen sowohl der Schuldspruch gegen Pistorius wegen fahrlässiger Tötung als auch das Strafmaß von fünf Jahren angefochten werden. Sollte es zu einer Berufungsverhandlung kommen, könnte der 27-Jährige nach Einschätzung von Strafrechtsexperten möglicherweise doch noch wegen Mordes verurteilt werden.

    Darauf steht in Südafrika lebenslänglich, was in der üblichen Rechtspraxis des Landes auf 25 Jahre Haft hinausläuft. Ob die Berufung vom zuständigen Gericht zugelassen wird, ist jedoch noch unklar. Auch der Zeitpunkt der offiziellen Beantragung sowie der Entscheidung darüber waren zunächst offen.

    Sollte es zu einem Berufungsverfahren kommen, könnte Pistorius beantragen, bis zu einem Urteil erneut auf Kaution in Freiheit zu bleiben. Falls dies zugestanden wird, könnte er das Gefängnis verlassen, in das er nach der Strafmaßverkündung am vergangenen Dienstag eingewiesen worden war. Ein

    Pistorius hatte seine 29-jährige Freundin in der Valentinsnacht 2013 durch eine geschlossene Toilettentür in seinem Haus bei Pretoria erschossen. Er hatte vier Schüsse aus einer großkalibrigen Pistole abgefeuert und später vor Gericht erklärt, die Person hinter der Tür für einen Einbrecher gehalten zu haben.

    Staatsanwalt Nel hatte ihn wegen Mordes angeklagt. Richterin Thokozile Masipa befand jedoch am 12. September, für Mord seien keine hinreichenden Beweise vorgelegt worden. Sie stufte Zeugen der Anklage als wenig glaubwürdig ein und sprach Pistorius lediglich der fahrlässigen Tötung schuldig. (dpa)

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