705 Verfahren wegen des Anfangsverdachts auf Besitz, Erwerb und Verbreitung von kinderpornografischem Material seien bereits bundesweit eingeleitet worden, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt, Alexander Badle, der Nachrichtenagentur dpa am Freitag.
Die Frankfurter Behörde bearbeitet Ermittlungsverfahren wegen schwerwiegender oder umfangreicher Internetstraftaten und ist Ansprechpartner des Bundeskriminalamts für Internetstraftaten. Die Verfahren werden nach Klärung der Zuständigkeiten an die örtlichen Staatsanwaltschaften abgegeben.
Im Februar 2012 hatten kanadische Ermittler die Azov-Datei ihren deutschen Kollegen beim Bundeskriminalamt übergeben. Bei Azov soll auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy Fotos von nackten Buben bestellt haben. Der Politiker bestreitet, dass dies nach damals geltendem deutschen Recht strafbar war. Die Bilder habe er für "eindeutig legal" gehalten. AZ, dpa