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Kriminalität: Bayern lehnt Rückkehr von Ex-Straftäter "Mehmet" ab

Kriminalität

Bayern lehnt Rückkehr von Ex-Straftäter "Mehmet" ab

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    Der Serienstraftäter "Mehmet" am 24.04.2001 vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Foto: Peter Kneffel/Archiv dpa
    Der Serienstraftäter "Mehmet" am 24.04.2001 vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Foto: Peter Kneffel/Archiv dpa

    Der mittlerweile 28-Jährige wurde 2005 rechtskräftig wegen Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt, floh dann aber vor Strafantritt in die Türkei. Mehmet wolle ein Gnadengesuch einreichen, bestätigte sein Anwalt Burkhard Benecken aus Marl am Montag einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) lehnt dies ab. "Muhlis A. alias "Mehmet" wollen wir hier nicht", sagte er.

    Herrmann nannte den Türken einen gefährlichen Serienstraftäter. Schon als 14-Jähriger habe er mit einer Zaunlatte auf ein Opfer, das bewusstlos am Boden lag, eingeschlagen. Hoffnungen auf eine positive Entwicklung habe er umgehend selbst zunichtegemacht, indem er seine Eltern mehrfach geprügelt, beraubt und mit dem Tode bedroht habe. Seiner 18-monatigen Haftstrafe habe er sich dann durch Ausreise in die Türkei entzogen. "Wieso sollten wir "Mehmet" jetzt eine Läuterung glauben?", erklärte Herrmann. "Wenn er nach Deutschland einreist, muss er seine gerechte Strafe absitzen."

    Der Anwalt des jungen Mannes sieht das anders. Sein Mandant habe in den vergangenen Jahren in der Türkei ein rechtschaffenes Leben geführt und keine Straftaten mehr begangen, sagte Benecken.

    Die Staatsanwaltschaft München I wollte sich erst nach Eingang des Antrags inhaltlich äußern. "Es gibt schon den Gnadenweg, aber da muss man sich erst mal anschauen, was da vorgetragen wird", sagte ein Sprecher.

    Auch beim Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) liegt noch kein Antrag vor. Von der Ausländerbehörde erhofft sich Muhlis A., dass seine Ausweisung bis Ende 2012 befristet wird und er ab 2013 wieder nach Deutschland einreisen darf. "Von diesem Begehren weiß ich nur aus der Presse", sagte KVR-Vizechefin Claudia Vollmer. Derzeit gelte das Wiedereinreiseverbot noch, auch in allen anderen EU-Ländern.

    Dauerhaft will sich Mehmet nach Angaben Beneckens vorerst nicht in seinem Geburtsland niederlassen. "Er möchte zunächst als Tourist wieder einreisen, Freunde treffen." Außerdem wolle er hier etwas unternehmen, um Jugendliche vor dem Abgleiten in die Kriminalität zu bewahren.

    Der Fall des in München geborenen Türken Mehmet hatte auch international Aufsehen erregt. Vor seinem 14. Geburtstag hatte er mehr als 60 Straftaten verübt. Nach einer weiteren Tat im strafmündigen Alter war er 1998 zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt und in die Türkei abgeschoben worden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Abschiebung 2002 für rechtswidrig.

    Nach Mehmets Rückkehr wurde die Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Er wurde aber erneut straffällig. 2005 verurteilte das Jugendgericht in München den damals fast 21-Jährigen wegen Angriffen auf seine Eltern und Betrugs zu 18 Monaten Haft. Mit seiner Familie habe er sich inzwischen wieder versöhnt, erklärte sein Anwalt. (dpa)

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