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Kreis Augsburg: Jägerin erschoss Katze im Wald: Ist es erlaubt, Haustiere zu töten?

Kreis Augsburg

Jägerin erschoss Katze im Wald: Ist es erlaubt, Haustiere zu töten?

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    Ob ein Jäger Haustiere abschießen darf, hängt von den jeweiligen Landesjagdgesetzen ab.
    Ob ein Jäger Haustiere abschießen darf, hängt von den jeweiligen Landesjagdgesetzen ab. Foto: Felix Kästle, dpa (Symbolbild)

    Es kommt immer mal wieder vor, dass Hunde oder Katzen Wildtiere jagen und manchmal auch reißen. Und wenn Jäger dann auf freilaufende Hunde schießen, sind Konflikte mit den Tierhaltern beinahe vorprogrammiert.

    Zuletzt sorgte ein Video für Aufregung, das eine Jägerin aus dem Landkreis Augsburg zeigen soll, die eine Katze in einer Lebendfalle mit Kopfschüssen getötet hat. Anfang 2019 wurde in Augsburg ein Jäger zu einer Strafe von 90 Tagessätzen à 50 Euro (4500 Euro) verurteilt, weil er zwei freilaufende Hunde erschossen hatte.

    Darf ein Jäger überhaupt Haustiere erschießen?

    Jäger haben in Deutschland prinzipiell das Recht, wildernde Hunde und Katzen zu erschießen. Doch die Definition, wann dies der Fall ist, ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich, die Vorschriften können zudem interpretiert werden.

    "Der Abschuss von Haustieren ist in den jeweiligen Landesjagdgesetzen geregelt", sagt James Brückner, Leiter des Fachreferats Artenschutz beim Deutschen Tierschutzbund. Danach sei es die Aufgabe des Jägers, Wild zu schützen. Um das zu tun, erhält er die Befugnis, wildernde Hunde oder Katzen auch abzuschießen.

    "Das sollte aber nur die Ultima ratio sein", erklärt Torsten Reinwald vom Deutschen Jagdverband. Dann, wenn der Hund in flagranti erwischt werde und dem Reh gerade an der Kehle hängt. "In welcher Situation es tatsächlich erlaubt ist, wird in jedem Bundesland allerdings unterschiedlich ausgelegt", so Brückner.

    Bayerisches Jagdgesetz: Katzen dürfen eher getötet werden als Hunde

    So heißt es im Bayerischen Jagdgesetz: "Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können." Wenn der Vierbeiner also nur hinter einem Hasen oder einem Reh herläuft, aber keine Chance hat, das Wild zu erwischen, darf der Jäger nicht schießen.

    Katzen dürfen eher getötet werden. Hier reicht es nach dem Gesetz, wenn die Katzen mehr als 300 Meter vom nächsten Gebäude entfernt herumstreunen.

    In Bayern dürfen Hunde im Wald auch frei laufen gelassen werden, wie aus dem Ratgeber des Umweltministeriums zum Hundeausführen in der freien Natur hervorgeht. Denn das Landes-Naturschutzgesetz garantiert den Bürgern das Recht auf Naturgenuss mit ihrem Vierbeiner, auch beispielsweise in Privatwäldern. Doch solche großzügigen Regelungen gibt es nicht in allen Bundesländern, mitunter gibt es einen Leinenzwang. (dpa/AZ)

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