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Konstanz: Frauen brutal erstickt und ertränkt: Lebenslang für Vergewaltiger

Konstanz

Frauen brutal erstickt und ertränkt: Lebenslang für Vergewaltiger

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    Der Angeklagte am Tag der Urteilsverkündung.
    Der Angeklagte am Tag der Urteilsverkündung. Foto: Oliver Hanser

    Er soll seine 70-jährige Nachbarin erstickt, seine Freundin in der Badewanne ertränkt und seine ehemalige Lebensgefährtin und deren Freundin auf brutale Weise vergewaltigt haben. Nach zwölf Verhandlungstagen fällte das Landgericht in Konstanz das Urteil: Lebenslänglich.

    "Ein Martyrium unbeschreiblicher Art"

    "Wir haben in jeglicher Hinsicht einen außergewöhnlichen Prozess geführt." Mit diesen Worten fasste der Vorsitzender Richter Arno Hornstein die zurückliegenden zwölf Verhandlungstage zusammen. Unter dem Strich steht das Urteil: lebenslange Haft für den 33-jährigen Mann. "Nach der Anhörung von 50 Zeugen und Sachverständigen sind wir von der Täterschaft in allen Punkten der Anklage überzeugt", sagte Hornstein.

    Damit sah es das Gericht als erwiesen an, dass der 33-Jährige im Januar 2012 im Konstanzer Stadtteil Wollmatingen seine damals 70-jährige Nachbarin erstickt und in ihr Bett gelegt hat. Ein halbes Jahr später hat der Mann in Petershausen seine 50-jährige Freundin in der Badewanne ertränkt. Anfang 2013 vergewaltigte er seine Lebensgefährtin und deren Freundin auf brutale Art und Weise. "Das waren Vergewaltigungen der schlimmsten Sorte", sagte Richter Arno Hornstein in der Urteilsbegründung, und: "Ein Martyrium unbeschreiblicher Art" hätten die zwei Opfer durchlaufen müssen.

    Die zwei Morde stufte das Gericht als heimtückisch ein, der 33-Jährige habe diese aus niedrigen Beweggründen begangen: Weil ihm die zwei Frauen lästig geworden seien, habe er sie umgebracht, sagte Hornstein. Auch die vierte Strafkammer hatte keinen Zweifel am Wahrheitsgehalt der zwei bereits abgelegten und später widerrufenen Geständnisse des nun Verurteilten.

    Dissoziale Persönlichkeitsstörung

    Darin habe er die Situationen detailliert geschildert und ein Wissen über die Taten offenbart, das er nicht von Dritten habe erlangen können. Zudem hätten zahlreiche sichergestellte Spuren seine Schuld erwiesen.

    Das Gericht befand den Mörder und Vergewaltiger für nicht vermindert schuldfähig. Bei seinen Taten sei er, trotz der hohen Alkoholisierung, immer planvoll vorgegangen. Gesund sei er nicht, das reiche für eine verminderte Schuldfähigkeit aber nicht aus. Der 33-Jährige leide an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung, er missachte Rechte anderer, sei labil und habe vor allem die Vergewaltigungen begangen, um damit seinen Narzissmus zu befriedigen.

    Durch die Einschätzung, dass "er immer wusste, was er tat", seien die Voraussetzungen für die Einweisung in eine Psychiatrie nicht gegeben, sagte der Richter weiter. Dies hatte Verteidiger Nicolas Doubleday bei einer Verurteilung wegen Mordes gefordert. Auch die Unterbringung im Maßregelvollzug verneinte das Gericht. Der Alkohol habe den Narzissmus des Mannes verstärkt, sei aber nicht Auslöser für seine Taten gewesen.

    Eine Sicherungsverwahrung, wie von Oberstaatsanwältin Regina Weinacht gefordert, verhängte die vierte Strafkammer ebenfalls nicht. Für diese Möglichkeit bestehen derzeit strikte Auflagen. Das Gericht stellte jedoch die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet: Durch diesen Zusatz ist die rechtliche Automatik außer Kraft gesetzt, dass eine lebenslange Haft nach 15 Jahren Verbüßung mit der Aussetzung zur Bewährung der Reststrafe außer Kraft gesetzt wird.

    "Er wird so lange in Haft bleiben, wie er gefährlich ist", sagte Richter Arno Hornstein. Wie aus der Gerichtsverhandlung und aus Gutachten herauszulesen war, besteht bei dem 33-Jährigen wenig Hoffnung darauf, irgendwann keine Gefahr mehr für die Gesellschaft zu sein. Gegen den Schuldspruch kann der Verurteilte innerhalb einer Woche Revision einlegen.

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