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Kommentar: Verwandtenaffäre: Antworten sind kein Gnadenakt

Kommentar

Verwandtenaffäre: Antworten sind kein Gnadenakt

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    Die Verwandtenaffäre hat das Ansehen des bayerischen Landtags beschädigt. Nun wird das Abgeordnetengesetz drastisch verschärft.
    Die Verwandtenaffäre hat das Ansehen des bayerischen Landtags beschädigt. Nun wird das Abgeordnetengesetz drastisch verschärft. Foto: Frank Leonhardt (dpa)

    Das knallharte Urteil der Verfassungsrichter in Sachen Auskunftspflicht der Staatskanzlei ist eine kräftige Watschn für eine Regierung, deren Chef für seinen Politikstil Transparenz und Offenheit zum obersten Markenzeichen erklärt hat. Zwar ist Horst Seehofers Staatskanzlei in der Tat nicht mit der Regierungszentrale der Stoiber-Ära zu vergleichen, die sich wegen ihrer Mitteilungsarmut einst den Spitznamen „Bayern-Kreml“ redlich verdient hatte. Doch wenn es für die CSU wirklich ernst wird wie vor einem Jahr, als herauskam, dass auch

    Die Jalousien bleiben offen

    Dass die Richter nun erneut klargestellt haben, die Beantwortung parlamentarischer Anfragen sei auch in Bayern kein Gnadenakt der Mächtigen, sondern ein elementares Grundrecht demokratischer Kontrolle, ist deshalb ein wichtiges Signal. Bleibt nur zu hoffen, dass die Verantwortlichen in der Regierung die Zielrichtung des Richterspruchs verstanden haben – und ihre Schlüsse daraus ziehen.

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