Das knallharte Urteil der Verfassungsrichter in Sachen Auskunftspflicht der Staatskanzlei ist eine kräftige Watschn für eine Regierung, deren Chef für seinen Politikstil Transparenz und Offenheit zum obersten Markenzeichen erklärt hat. Zwar ist Horst Seehofers Staatskanzlei in der Tat nicht mit der Regierungszentrale der Stoiber-Ära zu vergleichen, die sich wegen ihrer Mitteilungsarmut einst den Spitznamen „Bayern-Kreml“ redlich verdient hatte. Doch wenn es für die CSU wirklich ernst wird wie vor einem Jahr, als herauskam, dass auch CSU-Kabinettsmitglieder als Landtagsabgeordnete jahrelang ihre Ehefrauen und andere nahe Verwandte auf Staatskosten beschäftigt hatten, gehen immer noch die Jalousien runter.
Die Jalousien bleiben offen
Dass die Richter nun erneut klargestellt haben, die Beantwortung parlamentarischer Anfragen sei auch in Bayern kein Gnadenakt der Mächtigen, sondern ein elementares Grundrecht demokratischer Kontrolle, ist deshalb ein wichtiges Signal. Bleibt nur zu hoffen, dass die Verantwortlichen in der Regierung die Zielrichtung des Richterspruchs verstanden haben – und ihre Schlüsse daraus ziehen.