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Kommentar: Dieses Mord-Urteil ist hoffentlich eine Abschreckung für Raser

Kommentar

Dieses Mord-Urteil ist hoffentlich eine Abschreckung für Raser

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    Die gesperrte Tauentzienstraße am in Berlin nach dem illegalen Autorennen.
    Die gesperrte Tauentzienstraße am in Berlin nach dem illegalen Autorennen. Foto: Britta Pederse, dpa

    Auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist: Dieses Urteil könnte Maßstäbe setzen. Wer sich an illegalen Autorennen beteiligt, kann zum Mörder werden, auch wenn mit dem sinnlosen PS-Kräftemessen keine Tötungsabsicht verbunden ist. Die Schuldfrage war in diesem Prozess von Anfang an geklärt. Die Berliner Richter prüften stattdessen, ob in einem solchen Fall nicht auch die Merkmale für Mord erfüllt sind.

    Der Fall wird dem Bundesgerichtshof vorgelegt

    Das ist das Außergewöhnliche an diesem Urteil. Denn bisher kamen Autoraser, die den Tod eines unschuldigen Menschen in Kauf genommen haben, in der Regel vergleichsweise glimpflich davon. Ihnen wurde allenfalls Fahrlässigkeit, aber nie bedingter Tötungsvorsatz zur Last gelegt.

    An Gesetzesverschärfungen, um dem Unwesen des gefährlichen PS-Protzens Herr zu werden, wird gearbeitet. Die Berliner Richter haben bewiesen, dass auch mit den bestehenden Gesetzen eine harte und – hoffentlich – abschreckende Bestrafung bis zu lebenslanger Haft möglich ist. Wobei abzuwarten bleibt, was der Bundesgerichtshof entscheidet, dem der Fall jetzt vorgelegt wird. Gut möglich, dass er zu anderen juristischen Schlussfolgerungen kommt und die Strafe wieder milder ausfällt.

    Hier lesen Sie mehr zu dem Prozess: Gericht verurteilt Raser wegen Mordes

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