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Oppenau: Können Survival-Experten bei der Suche nach Yves R. helfen?

Oppenau

Können Survival-Experten bei der Suche nach Yves R. helfen?

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    Noch immer sucht die Polizei in Oppenau nach dem schwer bewaffneten Mann, der sich in die Wälder abgesetzt haben dürfte.
    Noch immer sucht die Polizei in Oppenau nach dem schwer bewaffneten Mann, der sich in die Wälder abgesetzt haben dürfte. Foto: Sdmg/Kohls, dpa

    Bei ihrer bisher erfolglosen Suche nach dem geflüchteten Mann im Schwarzwald setzt die Polizei jetzt auch auf die Hilfe von Überlebensexperten, Polizeipsychologen und ortskundigen Förstern. Insbesondere die Psychologen sollen sich in den 31-Jährigen hineinversetzen, um Anhaltspunkte zu seinem Verbleib zu bekommen, wie Polizeisprecher Yannik Hilger sagte. Der Gesuchte kennt sich nach Einschätzung der Einsatzkräfte gut in dem unwegsamen Gelände aus. 

    Zwischen 200 und 300 Polizisten durchkämmen den Schwarzwald

    Am Sonntag hatte Yves R. vier Polizeibeamte entwaffnet, bevor er in den Wald geflohen war. Nach wie vor sind zwischen 200 und 300 Polizisten an der Suche beteiligt. Mehr als 270 Hinweise zu möglichen Aufenthaltsorten des Gesuchten aus Oppenau sind mittlerweile eingegangen - Höhlen, alte Bunkeranlagen und verlassene Gebäude wurden daraufhin durchsucht. 

    Ein gefundenes "Manifest" stammt nach Einschätzung der Polizei aller Wahrscheinlichkeit nach nicht vom 31-Jährigen. Es gebe viele Hinweise, dass der Text über die Kritik an der Technisierung des Lebens und das einfache Leben im Wald nicht von ihm geschrieben worden sei. Das Schreiben ist laut Hilger derzeit für die Ermittlungen ohne Bedeutung.

    R. wurde bereits wegen Volksverhetzung verurteilt

    Nun kam aber heraus, dass R. nach Justizangaben als Jugendlicher unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt worden ist. Er habe im Alter von 15 Jahren das Schild eines Jugendwerks durch Entfernen und Hinzufügen von Buchstaben so verändert, dass die Aufschrift die Worte "Juden weg" enthielt, teilte die Staatsanwaltschaft Offenburg am Donnerstag mit.

    Außerdem sei während des Aufenthalts in dem Jugendwerk eine rechtsradikale Gesinnung zum Ausdruck gekommen, unter anderem durch Verwendung von Hakenkreuzen und SS-Symbolen sowie judenfeindliche Äußerungen. Die Jugendstrafe von acht Monaten mit Bewährung wurde nach einer Phase erlassen, in der er sich nichts hatte zuschulden kommen lassen. Danach habe es keine weiteren Ermittlungsverfahren wegen politisch motivierter Straftaten mehr gegeben.

    Der Mann war 2010 wegen schwerer Körperverletzung zu einer dreieinhalbjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Er hatte mit einer Armbrust auf eine Bekannte geschossen.(dpa)

    Lesen Sie dazu auch: Keine Spur von Yves R.: Die irre Suche nach dem Pistolenräuber

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