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Köln: Raser zeigen Reue nach Tod einer Radfahrerin in Köln

Köln

Raser zeigen Reue nach Tod einer Radfahrerin in Köln

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    Illegale Autorennen, Tempo 180 in der Stadt, missachtete rote Ampeln: Kam es zu Todesfällen, wurden angeklagte Raser bislang in der Regel wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
    Illegale Autorennen, Tempo 180 in der Stadt, missachtete rote Ampeln: Kam es zu Todesfällen, wurden angeklagte Raser bislang in der Regel wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Zwei Raser stehen seit Mittwoch wegen eines tödlichen Unfalls bei einem illegalen Autorennen in Köln erneut vor Gericht. Eine 19 Jahre alte Radfahrerin war bei dem Unglück im April 2015 getötet worden. Das

    Nach Auffassung des BGH hatten die Kölner Richter im ersten Prozess nicht ausreichend berücksichtigt, wie sich die Bewährungsstrafen - in Höhe von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten - auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würden. Das Kölner Urteil war bei vielen auf Unverständnis gestoßen. Außerdem hätten die Richter außer Acht gelassen, dass die Angeklagten die Gefahrenlage mit aggressivem Fahrstil vorsätzlich herbeiführten. 

    Kommen die Kölner Raser doch noch ins Gefängnis?

    Unter diesen Aspekten beschäftigt sich nun eine andere Kammer des Kölner Landgerichts erneut mit dem Fall - sie muss entscheiden, ob die heute 24 Jahre alten Angeklagten, beides in Deutschland geborene Türken, doch noch ins Gefängnis kommen.

    Am ersten Verhandlungstag bat einer der Angeklagten bei der Familie des Opfers um Entschuldigung. "Es tut mir unendlich leid, was ich angerichtet habe", sagte der Mann. "Ich gebe alles zu, was im Urteil steht, und bereue es zutiefst." Im ersten Prozess hatte er zwar eine moralische Mitschuld an dem Unfall eingeräumt, eine strafrechtliche Verantwortung aber zurückgewiesen. Den Unfallwagen hatte der andere Angeklagte gefahren.

    So sehen die neuen Strafen für illegale Rennen aus

    Illegale Autorennen gelten seit Ende September 2017 nicht mehr als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat.

    Als Reaktion auf mehrere illegale Autorennen, bei denen Unbeteiligte schwer verletzt oder sogar getötet worden sind, wurden die Vorschriften auf Bundesebene verschärft.

    Geregelt sind die Strafen im neu eingeführten Paragrafen 315d des Strafgesetzbuchs. Wer an einem illegalen Rennen teilnimmt, kann alleine für die Teilnahme mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.

    Wird durch das Rennen jemand gefährdet, sind bis zu fünf Jahre Haft möglich. Wird eine Person getötet oder schwer verletzt, liegt der Strafrahmen bei bis zu zehn Jahren Gefängnis.

    Auch Organisatoren solcher Rennen können bestraft werden. Paragraf 315f ermöglicht, dass der Staat die Fahrzeuge der Teilnehmer einziehen kann, wenn ein Richter das anordnet. (jöh)

    Der Unfallfahrer hatte schon im ersten Prozess Reue gezeigt und die Tat zugegeben. Das neue Urteil soll noch vor Weihnachten fallen. dpa

    So sehen die neuen Strafen für illegale Rennen aus

    Illegale Autorennen gelten seit Ende September 2017 nicht mehr als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat.

    Als Reaktion auf mehrere illegale Autorennen, bei denen Unbeteiligte schwer verletzt oder sogar getötet worden sind, wurden die Vorschriften auf Bundesebene verschärft.

    Geregelt sind die Strafen im neu eingeführten Paragrafen 315d des Strafgesetzbuchs. Wer an einem illegalen Rennen teilnimmt, kann alleine für die Teilnahme mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.

    Wird durch das Rennen jemand gefährdet, sind bis zu fünf Jahre Haft möglich. Wird eine Person getötet oder schwer verletzt, liegt der Strafrahmen bei bis zu zehn Jahren Gefängnis.

    Auch Organisatoren solcher Rennen können bestraft werden. Paragraf 315f ermöglicht, dass der Staat die Fahrzeuge der Teilnehmer einziehen kann, wenn ein Richter das anordnet. (jöh)

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