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Köln: Mordfall ohne Leiche: BGH bestätigt Urteil gegen Ehemann

Köln

Mordfall ohne Leiche: BGH bestätigt Urteil gegen Ehemann

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    Im Kölner Mordfall ohne Leiche hat der BGH die Revision des verurteilten Ehemannes verworfen. Symbolbild
    Im Kölner Mordfall ohne Leiche hat der BGH die Revision des verurteilten Ehemannes verworfen. Symbolbild Foto: Arne Dedert (dpa)

    Im Kölner Mordfall ohne Leiche  hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen den Ehemann einer Philippinin bestätigt. Damit ist der spektakuläre Kölner "Mord ohne Leiche"-Fall juristisch abgeschlossen.

    Fast acht Jahre nach dem Verschwinden einer Philippinin verwarf der BGH am Dienstag die Revision des Ehemanns gegen dessen Verurteilung zu lebenslanger Haft. Auch die Revision einer Angehörigen der seit April 2007 verschollenen Frau gegen Freisprüche für die Schwester und den Schwager des Ehemanns blieb erfolglos. (Az. 2 StR 439/13)

    Kölner Mordfall ohne Leiche: keine Spuren des Mordes gefunden

    Der Kölner Mordfall ohne Leiche war ein reiner Indizienprozess. In der Verhandlung ging es um die Frage, ob der Ehemann Siegfried K. mit Hilfe seiner Schwester und seines Schwagers die getrennt von ihm lebende Frau getötet hat - laut Anklage, weil er es nicht ertragen konnte, dass die Philippinin den gemeinsamen Sohn womöglich mit in ihre Heimat nehmen könnte. Das Trio war deshalb Ende 2007 verhaftet worden und musste sich seit 2008 vor Gericht verantworten. Trotz umfangreicher Ermittlungen waren allerdings weder Spuren des Mordes noch die Leiche der Verschollenen gefunden worden.

    Gleichwohl verurteilte das Kölner Landgericht im Jahr 2009 die drei Angeklagten wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Haft. Dieses Urteil hob der BGH im September 2011 allerdings auf: Die Polizei hatte im Auto des Ehemannes ein Mikrofon installiert und ein Selbstgespräch belauscht, in dem sich der Angeklagte erheblich belastete. Diese Bespitzelung war dem BGH zufolge unzulässig, weil das Innere eines Autos ebenso wie etwa ein Schlafzimmer zum absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeit gehört, in dem nicht überwacht werden darf.

    Ehemann aufgrund von Indizien zu lebenslanger Haft verurteilt

    Im zweiten Verfahren wurde Siegfried K. dann im Januar 2013 auf Grundlage weiterer Indizien erneut zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine Schwester und seinen Schwager sprach das Kölner Landgericht dagegen frei - weil den beiden aus Sicht des Gerichts die Beteiligung an der Tat nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden konnte. Dieses Urteil wurde nun vom BGH bestätigt. afp/AZ

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