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Kirche: Tebartz-van Elst laut Prüfbericht nicht allein für Baukosten verantwortlich

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Tebartz-van Elst laut Prüfbericht nicht allein für Baukosten verantwortlich

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    Die explodierten Baukosten für die Limburger Bischofsresidenz sind strafrechtlich angeblich irrelevant. Den umstrittenen Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst trifft wohl nicht die alleinige Schuld.
    Die explodierten Baukosten für die Limburger Bischofsresidenz sind strafrechtlich angeblich irrelevant. Den umstrittenen Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst trifft wohl nicht die alleinige Schuld. Foto: Fredrik von Erichsen (dpa)

    Der vom Vatikan suspendierte Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst trägt nicht die alleinige Verantwortung für die Kostenexplosion beim Bau seines Bischofssitzes. Das berichtete die Welt am Sonntag. "Die Sachargumente sprechen nicht für Tebartz-van Elst, aber auch nicht für das Domkapitel, das mitverantwortlich ist", sagte einer der Autoren des Prüfberichts zu dem Skandal der Zeitung.

    Püfbericht: Tebartz-van Elst trägt nicht alleinige Verantwortung

    Der Fall Tebartz-van Elst

    Der Fall des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst - eine Chronologie:

    19. August 2012: Tebartz-van Elst sei erster Klasse nach Indien geflogen, um dort soziale Projekte zu besuchen, berichtet das Magazin «Der Spiegel». Das Bistum weist die Vorwürfe zurück.

    29. Mai 2013: Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Bischof wegen möglicher Falschaussage über seinen Flug nach Indien.

    28. Juni: Die umstrittene neue Bischofsresidenz hat nach Angaben des Limburger Bistums knapp 10 Millionen Euro gekostet - rund viermal so viel wie ursprünglich geplant. Der Bischof betont, dass der Bau schon 2007 vor seinem Antritt beschlossen worden sei.

    9. Juli: Das Bistum korrigiert die Gesamtkosten für die neue Residenz nach oben. Sie lägen deutlich über 10 Millionen Euro.

    25. August: Im Bistum beginnt mit einem Offenen Brief eine Unterschriftensammlung gegen die Amtsführung des Bischofs. Gefordert wird eine umfassende Aufklärung über die Kosten der Residenz.

    29. August: Das streng konservative «Forum Deutscher Katholiken» ruft zur Solidarität mit dem Oberhirten auf.

    1. September: Tebartz-van Elst bittet alle Gläubigen seines Bistums in einem Brief um Vertrauen und räumt Fehler ein.

    6. September: Gläubige überreichen dem Bischof ihren Offenen Protestbrief mit rund 4400 Unterschriften.

    9. September: Der päpstliche Gesandte Giovanni Kardinal Lajolo besucht Limburg. Der Bischof sichert wenige Tage später zu, alle Kosten für die Baumaßnahmen Prüfern zugänglich zu machen.

    23. September: Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, kritisiert Tebartz-van Elst wegen der Finanzaffäre. Eine Kommission werde untersuchen, warum die Kosten für das neue Domizil explodierten.

    7./8. Oktober: Das Bistum beziffert die Kosten für den neuen Bischofssitz jetzt auf 31 Millionen Euro. Kritiker werfen dem Bischof Täuschung vor und fordern seinen Rücktritt.

    10. Oktober: Tebartz-van Elst verteidigt die Kostenexplosion. «Wer mich kennt, weiß, dass ich keinen pompösen Lebensstil brauche», sagt er der «Bild»-Zeitung. Die Hamburger Staatsanwaltschaft beantragt in Zusammenhang mit dem Flug nach Indien einen Strafbefehl.

    12. Oktober: Einem Medienbericht zufolge will der Bischof rasch nach Rom fliegen. Er wolle damit Erzbischof Robert Zollitsch zuvorkommen, der am Donnerstag mit Papst Franziskus über die Limburger Situation rede.

    13. Oktober: Der Druck auf Tebartz-van Elst wächst weiter: «Welt am Sonntag» und «Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung» berichten über bis zu 40 Millionen Euro Gesamt-Finanzbedarf für die Limburger Residenz und Versuche, die Kostenexplosion zu verschleiern. Der Bischof reist am Vormittag nach Rom - zu Gesprächen mit dem Papst.

    23. Oktober: Papst Franziskus verordnet dem Bischof eine mehrmonatige Auszeit, belässt ihn aber im Amt.

    26. März 2014: Franz-Peter Tebartz-van Elst kehrt nicht in sein Bistum zurück. Nach einer monatelangen Hängepartie nahm Papst Franziskus das Rücktrittsgesuch des seit Oktober suspendierten Bischofs an.

    Die Prüfer kommen dem Bericht zufolge zu dem Schluss, dass Tebartz-van Elst keine strafrechtlich relevanten Vorwürfe gemacht werden können. "Es ist ausschließlich das Kirchenrecht betroffen", sagte der namentlich nicht genannte Mitverfasser des Berichts. Die Staatsanwaltschaft will allerdings den Prüfbericht selbst unter die Lupe nehmen und dann entscheiden, ob Ermittlungen eingeleitet werden. Nach Angaben des Prüfers wurde ein Kirchenrechtler beauftragt zu prüfen, ob Tebartz-van Elst kirchenrechtlich richtig gehandelt hat. Der Prüfbericht selbst enthalte keine Bewertungen, sonder nur Fakten und die Darstellung der Abläufe.

    Zukunft von umstrittenen Limburger Bischof hängt von Prüfbericht ab

    Nachdem Tebartz-van Elst wochenlang wegen der auf 31 Millionen Euro explodierten Baukosten von Limburgs neuem Bischofssitz in der Kritik gestanden hatte, entzog der Vatikan dem umstrittenen Bischof Ende Oktober die Führung seiner Amtsgeschäfte. Die Zukunft von Tebartz-van Elst dürfte auch von dem Prüfbericht abhängen. AZ/afp

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