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Kindermorde: Der Maskenmann bricht vor Gericht sein Schweigen

Kindermorde

Der Maskenmann bricht vor Gericht sein Schweigen

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    Der mutmaßliche dreifache Kindesmörder Martin N. hat sich vor Gericht geäußert.
    Der mutmaßliche dreifache Kindesmörder Martin N. hat sich vor Gericht geäußert. Foto: dpa/Archiv

    "Es ist mir bewusst, was ich getan habe.  Ich habe unfassbares Leid verursacht", sagte er nach Angaben einer Gerichtssprecherin nach dem Plädoyer seiner Verteidiger. Ihm sei klar, dass er die "Höchststrafe" für seine Taten  erhalten werde.

    Die Anwälte des mutmaßlichen Kindermörders hatten zuvor eine lebenslange Haft beantragt, die von Staatsanwaltschaft und  Nebenklagevertretern zusätzlich geforderte Feststellung der besondere Schwere der Schuld und eine Sicherungsverwahrung jedoch abgelehnt.

    N. muss sich seit Oktober wegen einer der aufsehenerregendsten  Verbrechensserien der vergangenen Jahre in Deutschland vor Gericht  verantworten. Dem 41-jährigen ehemalige Jugendbetreuer wird  vorgeworfen über Jahre hinweg in Schullandheime, Zeltlager und  Wohnungen eingedrungen zu sein, um nachts Jungen zu missbrauchen.  In drei Fällen soll er seine Opfer aus Furcht vor Entdeckung  getötet haben. Er wurde erst 2011, rund 19 Jahre nach seinem  mutmaßlich ersten Mord geschnappt.

    N., der bei vielen seiner Taten maskiert war und daher  "Maskenmann" genannt wurde, hatte die Tötungen und mehrere  Missbrauchsfälle zwar bereits zuvor bei der Polizei und im Gespräch  mit einem Gutachter gestanden. In dem Prozess hatte er sich bislang  jedoch nicht selbst geäußert und diesen schweigend verfolgt.

    Nach Angaben der Gerichtssprecherin wirkte N. bei seinen  sogenannten letzten Worten "deutlich mitgenommen und emotional  angegriffen". An einer Stelle habe ihm die Stimme versagt. Er habe  ferner geäußert, er hoffe, die Angehörigen der Opfer und die Opfer  könnten nach dem Urteil gegen ihn "ihren Frieden finden". Er selbst  hoffe für sich auf eine Therapie und einen möglichen "Neuanfang".

    Verteidiger gegen Sicherungsverwahrung für den "Maskenmann"

    N.'s Verteidiger plädierten in ihren Anträgen gegen die  Anordnung einer Sicherungsverwahrung. Von der Feststellung der  Schwere der Schuld solle ebenfalls abgesehen werden, da der  Angeklagte gestanden und damit die Aufklärung der Taten zum größten  Teil überhaupt erst möglich genacht habe.

    N. ist nach Aussage eines psychiatrischen Gutachters krankhaft  pädophil und leidet an einer schizoiden Persönlichkeitsstörung, die  seine Fähigkeiten zum Empfinden von Emotionen für andere  einschränkt. Bei den Taten war er demnach allerdings voll  schuldfähig. Auch die Verteidigung stellt dies nicht in Frage.

    Das Urteil will das Gericht  am 27. Februar verkünden.

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