"Es ist mir bewusst, was ich getan habe. Ich habe unfassbares Leid verursacht", sagte er nach Angaben einer Gerichtssprecherin nach dem Plädoyer seiner Verteidiger. Ihm sei klar, dass er die "Höchststrafe" für seine Taten erhalten werde.
Die Anwälte des mutmaßlichen Kindermörders hatten zuvor eine lebenslange Haft beantragt, die von Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertretern zusätzlich geforderte Feststellung der besondere Schwere der Schuld und eine Sicherungsverwahrung jedoch abgelehnt.
N. muss sich seit Oktober wegen einer der aufsehenerregendsten Verbrechensserien der vergangenen Jahre in Deutschland vor Gericht verantworten. Dem 41-jährigen ehemalige Jugendbetreuer wird vorgeworfen über Jahre hinweg in Schullandheime, Zeltlager und Wohnungen eingedrungen zu sein, um nachts Jungen zu missbrauchen. In drei Fällen soll er seine Opfer aus Furcht vor Entdeckung getötet haben. Er wurde erst 2011, rund 19 Jahre nach seinem mutmaßlich ersten Mord geschnappt.
N., der bei vielen seiner Taten maskiert war und daher "Maskenmann" genannt wurde, hatte die Tötungen und mehrere Missbrauchsfälle zwar bereits zuvor bei der Polizei und im Gespräch mit einem Gutachter gestanden. In dem Prozess hatte er sich bislang jedoch nicht selbst geäußert und diesen schweigend verfolgt.
Nach Angaben der Gerichtssprecherin wirkte N. bei seinen sogenannten letzten Worten "deutlich mitgenommen und emotional angegriffen". An einer Stelle habe ihm die Stimme versagt. Er habe ferner geäußert, er hoffe, die Angehörigen der Opfer und die Opfer könnten nach dem Urteil gegen ihn "ihren Frieden finden". Er selbst hoffe für sich auf eine Therapie und einen möglichen "Neuanfang".
Verteidiger gegen Sicherungsverwahrung für den "Maskenmann"
N.'s Verteidiger plädierten in ihren Anträgen gegen die Anordnung einer Sicherungsverwahrung. Von der Feststellung der Schwere der Schuld solle ebenfalls abgesehen werden, da der Angeklagte gestanden und damit die Aufklärung der Taten zum größten Teil überhaupt erst möglich genacht habe.
N. ist nach Aussage eines psychiatrischen Gutachters krankhaft pädophil und leidet an einer schizoiden Persönlichkeitsstörung, die seine Fähigkeiten zum Empfinden von Emotionen für andere einschränkt. Bei den Taten war er demnach allerdings voll schuldfähig. Auch die Verteidigung stellt dies nicht in Frage.
Das Urteil will das Gericht am 27. Februar verkünden.