Pech in der Liebe, Glück vor Gericht: Eine Hartz-IV-Empfängerin hat sich im Rosenkrieg mit ihrem früheren Ehemann und Lotto-König um ihren Anteil an dem Geldsegen durch alle Instanzen gekämpft und nun gewonnen. Der Mann muss trotz rasch eingereichter Scheidung rund 250.000 Euro an seine frühere Frau abgeben, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. Laut Begründung wurde der Lotto-Gewinn vor dem Ende der Ehe erzielt und fällt damit unter den sogenannten Zugewinnausgleich.
Millionengewinn muss geteilt werden
Der Rentner hatte Ende 2008 gemeinsam mit seiner neuen Lebensgefährtin im Mittwochslotto rund 956.000 Euro gewonnen. Zu dem Zeitpunkt lebte er schon seit sieben Jahren von seiner Ehefrau getrennt und mit der neuen Partnerin zusammen. Zwei Monate nach seinem Lotto-Sechser reichte er dann zwar die Scheidung ein. Doch seinen Gewinnanteil von knapp einer halben Million Euro muss er nun dennoch mit seiner Ex-Gattin und Mutter der drei gemeinsamen Kinder teilen.
Trennungzeit unerheblich bei Lottogewinn
Der BGH verwies zur Begründung auf den Zugewinnausgleich in Scheidungsverfahren. Danach muss das während der Ehezeit erzielte Vermögen bei der Scheidung zwischen beiden Partner je zur Hälfte aufgeteilt werden. Darunter fallen auch Lotto-Gewinne. Selbst eine längere Trennungszeit wie im vorliegenden Fall ändern dem Urteil zufolge nichts daran, weil das Gesetz "bewusst nicht nach der Art des Vermögenserwerbs unterscheidet". afp