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Karlsruhe: Hartz-IV-Empfängerin siegt im Rosenkrieg um Lotto-Million

Karlsruhe

Hartz-IV-Empfängerin siegt im Rosenkrieg um Lotto-Million

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    Eine Hartz-IV-Empfängerin darf sich nach einem Urteil des BGH über eine Viertel Million Euro freuen.
    Eine Hartz-IV-Empfängerin darf sich nach einem Urteil des BGH über eine Viertel Million Euro freuen. Foto: Mascha Brichta (dpa)

    Pech in der Liebe, Glück vor Gericht: Eine Hartz-IV-Empfängerin hat sich im Rosenkrieg mit ihrem  früheren Ehemann und Lotto-König um ihren Anteil an dem Geldsegen  durch alle Instanzen gekämpft und nun gewonnen. Der Mann muss trotz  rasch eingereichter Scheidung rund 250.000 Euro an seine frühere  Frau abgeben, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am  Mittwoch verkündeten Urteil. Laut Begründung wurde der Lotto-Gewinn  vor dem Ende der Ehe erzielt und fällt damit unter den sogenannten Zugewinnausgleich.

    Millionengewinn muss geteilt werden

    Der Rentner hatte Ende 2008 gemeinsam mit seiner neuen  Lebensgefährtin im Mittwochslotto rund 956.000 Euro gewonnen. Zu  dem Zeitpunkt lebte er schon seit sieben Jahren von seiner Ehefrau  getrennt und mit der neuen Partnerin zusammen. Zwei Monate nach  seinem Lotto-Sechser reichte er dann zwar die Scheidung ein. Doch seinen Gewinnanteil von knapp einer halben Million Euro muss er nun dennoch mit seiner Ex-Gattin und Mutter der drei gemeinsamen Kinder teilen.

    Trennungzeit unerheblich bei Lottogewinn

    Der BGH verwies zur Begründung auf den Zugewinnausgleich in  Scheidungsverfahren. Danach muss das während der Ehezeit erzielte  Vermögen bei der Scheidung zwischen beiden Partner je zur Hälfte  aufgeteilt werden. Darunter fallen auch Lotto-Gewinne. Selbst eine  längere Trennungszeit wie im vorliegenden Fall ändern dem Urteil  zufolge nichts daran, weil das Gesetz "bewusst nicht nach der Art  des Vermögenserwerbs unterscheidet". afp

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