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Justiz: Winnenden-Prozess: Vater des Amokläufers schweigt

Justiz

Winnenden-Prozess: Vater des Amokläufers schweigt

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    Der neue Prozess um den Amoklauf von Winnenden begann heute vor dem Landgericht Stuttgart.
    Der neue Prozess um den Amoklauf von Winnenden begann heute vor dem Landgericht Stuttgart. Foto: Ronald Wittek/ Archiv/ dpa

    Der Angeklagte verfolgte den Prozess mit starrer Miene. Er ließ seine Verteidiger Erklärungen verlesen, in denen sie sich gegen eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung aussprachen. Der Vater des Amokläufers Tim K. hat am ersten Verhandlungstag des zweiten Winnenden-

    Allerdings wehrten sich die Verteidiger in einer Erklärung gegen eine Verurteilung ihres Mandanten. Der Vater wurde im ersten Prozess wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. "Es ist nicht ausgeschlossen, dass Tim K. ohne Wissen des Angeklagten Zugang zum Waffentresor hatte", sagte Strafverteidiger Hubert Gorka. Zuvor hatte der Vorsitzende Richter Ulrich Polachowski angemerkt, dass das Urteil gegen den Angeklagten im zweiten Verfahren nicht höher ausfallen dürfe als im ersten, weil nur die Verteidigung Revision beantragt hat. Die Staatsanwaltschaft warf der Verteidigung vor, aus dem ersten Verfahren nichts gelernt zu haben. Jens Rabe, Anwalt mehrerer Nebenkläger, sprach angesichts der Verteidigungsstrategie von "Schnee von gestern."

    Angehörige der Opfer wollen Antworten

    Etwa 15 Angehörige der Opfer verfolgten als Nebenkläger den Prozessauftakt und reagierten zum Teil empört auf die Argumente der Verteidiger. Was viele von ihnen bewegte, fasste Tatjana Hahn in Worte: "Wir wollten Antworten auf unsere Fragen bekommen", sagte die Schwester einer getöteten Schülerin. Kurz vor Ende tauchte der Vater wieder auf und entschuldigte sich, was vielen Hinterbliebenen nicht ausreichte. Für den Prozess sind 15 Verhandlungstage angesetzt.

    Erstes Urteil wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben

    Im Februar 2011 hatten die Richter den heute 53 Jahre alten Sportschützen unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Weil er die Waffe nicht ordnungsgemäß weggeschlossen habe, sei die Tat erst möglich geworden, hieß es damals. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob jedoch das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers auf. Die Verteidigung habe bei dem Verfahren keine Gelegenheit gehabt, eine wichtige Zeugin zu befragen.

    Kannte der Amokläufer den Tresorcode?

    Entscheidend seien beim neuen Prozess die Fragen, ob Tim K. den Code für den Waffentresor kannte und ob der Angeklagte die Tat seines Sohnes vorhersehen konnte. Nach der BGH-Entscheidung neige die Kammer momentan dazu, Untersuchungsergebnisse einer psychiatrischen Klinik über Tim K. zu verwerten. Ausgespart werden im neuen Verfahren allerdings die Details der Tat. Sie gelten als unzweifelhaft. Im Schlafzimmer hatte der Angeklagte die Waffe unverschlossen aufbewahrt, mit der sein Sohn15 Menschen und sich selbst am 11. März 2009 erschoss. dpa

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