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Justiz: Vergewaltigung? Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Depardieu

Justiz

Vergewaltigung? Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Depardieu

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    Gérard Depardieu beim "Brussels International Film Festival" 2018.
    Gérard Depardieu beim "Brussels International Film Festival" 2018. Foto: Thierry Roge, dpa

    Die Pariser Staatsanwaltschaft hat ihre Antwort an die zahlreichen Journalisten aus aller Welt, die sich seit Dienstag bei ihr melden, schon vorformuliert: „Ich bestätige, dass wir am 16. Dezember 2020 ein Verfahren gegen Monsieur Depardieu eingeleitet haben wegen der Anklagepunkte der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung. Ihm gegenüber wurden keine freiheitsentziehenden Maßnahmen verhängt.“

    Wie andere Größen der französischen Kinowelt holt die #MeToo-Bewegung so auch Gérard Depardieu ein. Er bestreitet die Vorwürfe. Die Vorfälle, um die es geht, trugen sich angeblich im August 2018 zu. Eine junge Frau um die zwanzig hatte sich von Depardieu Hilfe für ihre Schauspielerkarriere erhofft, berichten französische Medien. Am 7. August habe der Filmstar sie in sein Stadthaus im Pariser Zentrum eingeladen. Dort habe er sie in seinem Wohnzimmer mit den Fingern vergewaltigt – eine Szene, die laut Tageszeitung Le Parisien eine Überwachungskamera aufgenommen hat.

    Gérard Depardieu und seine französische Kollegin Isabelle Huppert 2015 in Cannes.
    Gérard Depardieu und seine französische Kollegin Isabelle Huppert 2015 in Cannes. Foto: Sebastien Nogier, dpa

    Danach seien die beiden nach oben in sein Schlafzimmer gegangen, wo sich eine weitere Vergewaltigung zugetragen habe. Etwa eine Woche später dann eine weitere angebliche Vergewaltigung im Haus des Schauspielers. Die junge Frau sei dorthin zurückgekehrt, da sie unter Schock gestanden und die Vorfälle verdrängt habe, sagt sie.

    Depardieus Anwalt sieht die Unschuldsvermutung verletzt

    Wenige Wochen später ging sie zur Polizei, eine vorläufige Untersuchung wurde jedoch zunächst eingestellt. Vergangenes Jahr nahm ein Richter die Untersuchung wieder auf, was zum offiziellen Verfahren gegen Depardieu geführt hat, wie nun bekannt wurde. Der Schauspieler entgegnet, die junge Frau sei einverstanden gewesen. „Mein Mandant weist die Anklagepunkte von sich“, sagt Depardieus Anwalt Hervé Temime. „Die Unschuldsvermutung wird erneut mit Füßen getreten.“

    Depardieu gehört zu Frankreichs bekanntesten Schauspielern – auch wegen seiner Rollen in der Verfilmung des Historien-Theaterstücks „Cyrano de Bergerac“ und dem Hollywood-Film „Der Mann mit der Eisernen Maske“ in den Jahren 1990 und 1998. Der nun 72-Jährige hat zahlreiche Auszeichnungen bekommen, jedoch bisher keinen Oscar. Dafür war er wegen seiner Leistung in „Cyrano de Bergerac“ nominiert, verspielte sich seine Chancen aber wohl mit einem Interview Anfang 1991 im Time-Magazin.

    Darin bestätigte er, dass er mit neun Jahren Vergewaltigungen beigewohnt hatte – „was nichts Schlimmes damals war. Das bringt mich zum Lachen – es war Teil meiner Kindheit“, so Depardieu. Er hatte einst auch gesagt, dass „die Mädchen vergewaltigt werden wollten“. Und dass ein Mädchen sich immer in eine Situation begebe, in der sie sein will. Der Gewaltakt sei nicht vom Täter begangen, sondern vom Opfer, das diesen zuließe. Depardieus Aussagen von damals sollten für seine Verteidigung heute wenig hilfreich sein.

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