Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Justiz: Sturzflug aus 1500 Metern Höhe: Flugschüler bestreitet Mordversuch

Justiz

Sturzflug aus 1500 Metern Höhe: Flugschüler bestreitet Mordversuch

    • |
    Dramatische Szenen haben sich im Sommer 2013 offenbar vor dem Sturzflug eines Sportflugzeugs abgespielt. Der Flugschüler bestreitet seinen Mordversuch auch im zweiten Prozess.
    Dramatische Szenen haben sich im Sommer 2013 offenbar vor dem Sturzflug eines Sportflugzeugs abgespielt. Der Flugschüler bestreitet seinen Mordversuch auch im zweiten Prozess. Foto: Sven Hoppe/Symbol (dpa)

    Als ein Sportflugzeug im Sommer 2013 nach einem Sturzflug aus 1500 Metern Höhe notlandete und sich überschlug, hatten sich kurz zuvor offenbar dramatische Szenen abgespielt. So beschreibt der 74-jährige Fluglehrer den Notfall östlich von Berlin: Mehrmals habe sein 53-jähriger Flugschüler mit einem harten Gegenstand gegen seinen Kopf geschlagen, der zu bluten anfing.

    Ehemaliger Flugschüler streitet alle Vorwürfe ab

    "Mir war klar, jetzt komm' ich nicht mehr zurück", sagte der 74-Jährige am Freitag vor dem Landgericht von Frankfurt an der Oder. Demnach habe sein Flugschüler versucht, das Flugzeug zum Absturz zu bringen und ihn mit in den Tod zu reißen. Bereits zum zweiten Mal wurde der Fluglehrer befragt. Der Prozess gegen den damaligen Flugschüler wurde neu aufgerollt.

    Der 53-jährige Angeklagte, der aus Griechenland stammt und einen Übersetzer an seiner Seite hatte, streitet die Vorwürfe auch dieses Mal ab. Er schildert die Momente vor dem Sturzflug ganz anders - und bleibt im Wesentlichen bei seinen Aussagen aus der ersten Verhandlung. Bereits vor einem Jahr war der heute 53-Jährige zu neun Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall aber an das Gericht zurück, nachdem die Verteidigung Revision eingelegt hatte.

    76-jähriger Fluglehrer: Hat er seinen Schüler unsittlich angefasst?

    Der Angeklagte beschreibt den Vorfall in der Maschine so: Der Fluglehrer aus dem brandenburgischen Strausberg habe mehrere Annäherungsversuche vor und während des Fluges gemacht. Er habe den 53-Jährigen "betatscht", wird die Aussage des Angeklagten übersetzt. "Er hat seine Hand auf meine Beine gelegt." In der ersten Verhandlung hatte er von sexuellen Übergriffen gesprochen - soweit geht der ehemalige Flugschüler diesmal nicht. Der Fluglehrer wiederum sagt zu den Vorwürfen: "Ich habe niemals einen Menschen unsittlich angefasst. Niemals."

    Der 53-Jährige schildert dagegen, wie er wahrnahm, dass die Maschine im Sturzflug war - am Boden habe der Fluglehrer ihn schließlich gewürgt und mit einem Messer verletzt. Das habe der Angeklagte in der Tasche gehabt - er habe sich damit bei Bedarf Obst schneiden wollen, gibt der Flugschüler an.

    Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass der Angeklagte Flugstunden buchte, um sich zu töten und den heute 74-Jährigen bei einem Sturzflug mit in den Tod zu reißen. Sie legt dem Angeklagten versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung einen Angriff auf den Luftverkehr zur Last.

    Anklage: Flugschüler hat Fluglehrer mit spitzem Stein attackiert

    Der damalige Flugschüler habe während des Flugs bei Strausberg vorgeschlagen, auf 1500 Meter Höhe aufzusteigen, so die Staatsanwaltschaft über den Angeklagten. Zunächst habe der 53-Jährige, der auf der linken Seite saß, die Maschine gelenkt und dann darum gebeten, dass der Fluglehrer übernimmt. Laut Staatsanwaltschaft griff der Angeklagte dann in seine Tasche hinter dem Sitz, zog einen spitzen Stein heraus und attackierte damit seinen Fluglehrer. Anschließend soll der damalige Flugschüler zum Sturzflug angesetzt haben, kurz vor dem Aufprall habe der Fluglehrer noch notlanden können. 

    Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben, weil daraus nicht deutlich werde, ob der Flugschüler vor der Landung freiwillig von seinem Mordversuch Abstand genommen hatte oder nicht, wie ein Gerichtssprecher in Frankfurt an der Oder erläuterte. Der Prozess wird am 6. März fortgesetzt. dpa/Anna Ringle-Brändli

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden