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Justiz: "Paketbomber"-Prozess: Ist der Ulmer Rentner unschuldig?

Justiz

"Paketbomber"-Prozess: Ist der Ulmer Rentner unschuldig?

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    Polizeifahrzeuge vor einem Werk des Getränkeherstellers ADM Wild im Februar.
    Polizeifahrzeuge vor einem Werk des Getränkeherstellers ADM Wild im Februar. Foto: Rene Priebe, dpa

    Fast nichts unversucht ließen die Ermittler, um dem Rentner nachzuweisen, dass er ein gefährlicher Verbrecher sei – dass er im Februar drei Päckchen in einer Ulmer Postfiliale aufgegeben habe, von denen zwei bei den Lebensmittelkonzernen ADM Wild in Eppelheim und der Neckarsulmer Lidl-Zentrale detonierten. Vier Menschen verletzten sich. Eine dritte, an Hipp in Pfaffenhofen gerichtete Sendung konnte gerade noch rechtzeitig im Günzburger Paketverteilzentrum abgefangen werden.

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