Ein kleiner Junge in Erfurt lebte nur wenige Stunden. Im neu aufgerollten Prozess gegen die Mutter, die das tote Kind ins Gefrierfach legte, hat das Landgericht
Mutter zur Tatzeit in psychischer Ausnahmesituation
Nach Überzeugung des Gerichts befand sich die Mutter zur Tatzeit in einer psychischen Ausnahmesituation, bedingt durch den Tod ihres Hundes und die Geburt. Mit dem Urteil blieben die Richter unter der von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftstrafe von vier Jahren. Die Verteidigung hatte auf eine zweijährige Bewährungsstrafe plädiert.
Leiche lag ein Jahr lang im Gefrierfach
Die heute 43-Jährige hatte ihren Sohn im Februar 2008 ganz alleine in einer Erfurter Wohnung zur Welt gebracht. Nach der Geburt hatte sie sich nicht um den Jungen gekümmert. Obwohl er wegen Hunger und Kälte schrie, ließ sie ihn unversorgt neben sich liegen. Sechs bis acht Stunden später war das Kind an Unterkühlung gestorben. Ein Jahr später wurde der Leichnam im Gefrierfach gefunden.
Toter Hund löst Depressionen aus
Nach Überzeugung des Gerichts war die Einsichtsfähigkeit der Mutter zum damaligen Zeitpunkt eingeschränkt. Sie habe nach dem Tod ihres Hundes an Depressionen und posttraumatischen Belastungsstörungen gelitten. Das habe ein Gutachten ergeben. Zulasten der 43-Jährigen wertete die Kammer die Umstände, unter denen der kleine Junge ums Leben kam. Zu ihren Gunsten rechnete ihr das Gericht an, dass sie mittlerweile verheiratet sei, eine Therapie begonnen und eine 14 Monate alte Tochter habe.
Verteidigung kündigt erneute Revision an
In einem ersten Verfahren vor drei Jahren hatte das Landgericht die Frau zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Auch das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat eine weitere Revision angekündigt. dpa